PTA-Adhoc: Fundamentum GmbH: Einberufung Gläubigerversammlung wegen nicht erfolgter Kuponzahlung
07.02.2025 / 19:30 Uhr
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Grünwald (pta/07.02.2025/19:30) - Zur Auszahlung des Kupons benötigt die Emittentin Rückflüsse von ihr erworbenen Bauträgeranleihen. Die Rückzahlung dieser Bauträgeranleihen verzögern sich weiter. Es gibt bei den Bauträgern zwar Fortschritte im Abverkauf von Projekten und bei der Projektentwicklung; aber noch keine finalen Ergebnisse. Eine verlässliche Cash-Flow-Aussage ist nicht möglich. Die zwischenzeitlich eingeleiteten Maßnahmen zur Rückzahlung/Tilgung der von der Emittentin erworbenen Bauträgeranleihen gehen vom Trend in die richtige Richtung, konnten aber noch nicht finalisiert werden. Die Geschäftsleitung erwartet nachweisbare Ergebnisse in den kommenden Monaten. Derzeit ist die Emittentin nicht in der Lage, den noch ausstehenden Kupons in der Nachholfrist zu bezahlen. Die Geschäftsleitung der Fundamentum GmbH bittet die Anleihegläubiger, in der Gläubigerversammlung der von ihr vorgeschlagenen flexible Anpassung der Zinszahlungspraxis, zuzustimmen. Zur Abstimmung steht folgender Vorschlag:
Ergänzung § 3. - Verzinsung, Fälligkeit und Zinsberechnungsmethode
3.5 Aussetzung der Auszahlung von Zinsen
Die Zinszahlung per 31.05.2024 wird zur Zahlung ausgesetzt. Im Gegenzug erhöht sich per 31.05.2024 die Nominale von 100,00 % auf 105,00 %. Ab dem 01.06.2024 ist die neue Nominale in Höhe von 105,00 % zinsberechtigt. Sollten weitere Zinszahlungen nicht geleistet werden können, so wird die Nominale von 105,00 % weiter mit 5,00 % aufgezinst. In einem solchen Fall würde die Nominale ab 01.06.2025 110,25 % und ab 01.06.2026 115,76 % betragen.
3.6 Recht auf Nachholung des ausgesetzten Kupons
Die Emittentin hat das Recht, ohne Zustimmung der Anleihegläubiger, jeweils zum nächsten Zinstermin die unter 3.5 ausgesetzte Zinszahlung nachzuholen. Durch die erfolgte Nachholung reduziert sich die Nominale entsprechend der nachgeholten Zinszahlung.
(Ende)
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