EQS-Adhoc: Mynaric sichert sich USD 28 Mio. Überbrückungsdarlehen, verlängert drei ausstehende Überbrückungsdarlehen, stimmt USD 25 Mio. Sanierungsdarlehen zu und beschließt Restrukturierung nach dem StaRUG

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07.02.2025 / 21:19 Uhr

EQS-Ad-hoc: Mynaric AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Unternehmensrestrukturierung 
Mynaric sichert sich USD 28 Mio. Überbrückungsdarlehen, verlängert drei ausstehende Überbrückungsdarlehen, stimmt USD 
25 Mio. Sanierungsdarlehen zu und beschließt Restrukturierung nach dem StaRUG 
2025-02-07 / 21:16 CET/CEST 
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MÜNCHEN, 7. Februar 2025 - Die Mynaric AG (NASDAQ: MYNA; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das 
"Unternehmen") gibt die Gewährung eines vierten Überbrückungsdarlehens, die Verlängerung des Fälligkeitsdatums für ihre 
drei ausstehenden Überbrückungsdarlehen, stimmt einem Sanierungsdarlehen zu und beschließt eine finanzielle 
Restrukturierung durch ein Verfahren nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für 
Unternehmen ("StaRUG") einzuleiten, bekannt. 
Überbrückungsdarlehen 
Das Unternehmen hat heute einen Änderungsvertrag zu dem bestehenden Darlehensvertrag mit seinen in den USA ansässigen 
Darlehensgebern, CO FINANCE II LVS I LLC and OC III LVS LIII LP (die "U.S. Darlehensgeber"), abgeschlossen, bei denen 
es sich um Fondsgesellschaften handelt, die mit der in den USA ansässigen globalen Investmentgesellschaft Pacific 
Investment Management Company LLC ("PIMCO") verbunden sind, in dem die U.S. Darlehensgeber zustimmen, ein viertes 
Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 28 Mio. zur Verfügung zu stellen. Dieses Überbrückungsdarlehen ergänzt die 
ursprünglich im Rahmen des Darlehensvertrags bereitgestellten USD 95 Mio. und die drei Überbrückungsdarlehen in Höhe 
von insgesamt USD 21,5 Mio., welche die U.S. Darlehensgeber im vierten Quartal 2024 bereitgestellt und nun auf 
SCUR-Alpha 1797 GmbH, eine in Deutschland ansässige, mit PIMCO verbundene Zweckgesellschaft (das "SPV"), übertragen 
haben. Das neue Überbrückungsdarlehen soll den erwarteten laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarf des Unternehmens 
bis zum voraussichtlichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens decken. 
Das neue Überbrückungsdarlehen wird dem Unternehmen direkt zur Verfügung gestellt und vom Unternehmen und seinen 
Tochtergesellschaften garantiert. Das neue Überbrückungsdarlehen wird mit einem festen Zinssatz von jährlich 4,5 % 
verzinst und ist am 7. Februar 2031 fällig. Die Bereitstellung des neuen Überbrückungsdarlehens hängt von der Erfüllung 
gewisser Bedingungen ab. Das Unternehmen erwartet, dass es alle notwendigen Bedingungen erfüllen und das 
Überbrückungsdarlehen heute zur Verfügung stehen wird, um den laufenden Betriebs- und Arbeitskapitalbedarf des 
Unternehmens bis zum voraussichtlichen Abschluss des StaRUG-Verfahrens zu decken. 
Zusätzlich wird das Fälligkeitsdatum für die drei ausstehenden Überbrückungsdarlehen in Höhe von USD 21,5 Mio., deren 
Fälligkeitsdatum letzte Woche auf den 7. Februar 2025 verlängert wurde, nochmals auf den 30. Juni 2025 verlängert. 
Die drei Überbrückungsdarlehen können immer noch vorzeitig gekündigt werden, wenn unter anderem der zuvor beauftragte 
unabhängige deutsche Restrukturierungssachverständige am oder vor dem Fälligkeitsdatum des Überbrückungsdarlehens 
mitteilt, dass es nicht mehr eher wahrscheinlich als unwahrscheinlich ist, dass das Unternehmen saniert werden kann. 
Die Rückstellung, die das Unternehmen im Dezember 2024 für eventuelle Verbindlichkeiten aus Garantien in Höhe aller 
ausstehenden Darlehen, einschließlich Zinsen und Ausstiegsgebühr, gebildet hat, bleibt bestehen. 
Sanierungsdarlehen 
Das Unternehmen hat heute zudem ein separates Darlehen mit den U.S. Darlehensgebern abgeschlossen, gemäß dem diese ein 
zusätzliches USD 25 Mio. Darlehen bereitstellen, um den erwarteten Kapitalbedarf für den Produktionsplan des 
Unternehmens zu decken und den laufenden Betrieb in Einklang mit dem Restrukturierungsplan zu finanzieren (das 
"Sanierungsdarlehen"). 
Das Sanierungsdarlehen wird durch das Unternehmen und seine Tochtergesellschaften garantiert und besichert und ist mit 
jährlich 8 % verzinst. Die Verfügbarkeit des Sanierungsdarlehens ist von der Erfüllung gewisser Bedingungen abhängig, 
einschließlich der Bestätigung des Restrukturierungsplans nach dem StaRUG und der Bestellung der erforderlichen 
Sicherheiten. Das Unternehmen erwartet, diese Bedingungen und alle anderen relevanten Bedingungen zu erfüllen und das 
Sanierungsdarlehen vollständig zur Verfügung zu haben, sobald der Restrukturierungsplan wirksam wird. Das 
Sanierungsdarlehen wird am 31. Dezember 2028 fällig und kann unter anderem bei Eintritt üblicher Kündigungsgründe 
vorzeitig gekündigt werden. 
StaRUG-Verfahren 
Der Vorstand des Unternehmens hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats des Unternehmens heute beschlossen, das zuständige 
Amtsgericht München - Restrukturierungsgericht - über ein Restrukturierungsvorhaben im Sinne des StaRUG zu informieren 
und wird eine entsprechende Benachrichtigung beim Restrukturierungsgericht mit dem Entwurf des Restrukturierungsplans 
einreichen. Ein Erörterungs- und Abstimmungstermin soll nach der Einreichung des finalen Restrukturierungsplans an das 
Restrukturierungsgericht festgesetzt werden. Zulieferer und Kunden des Unternehmens sind von dem Restrukturierungsplan 
nicht betroffen. 
Gemäß dem Entwurf des Restrukturierungsplans sollen das momentan bestehende Darlehen in Höhe von USD 95 Mio. und die 
drei Überbrückungsdarlehen in Höhe von insgesamt USD 21,5 Mio. sowie die darauf entfallenen Zinsen und etwaige 
Ausstiegsgebühren durch das SPV erlassen werden. 
Darüber hinaus ändert der Restrukturierungsplan die Rechte der bestehenden Aktionäre und sieht eine Herabsetzung des 
Stammkapitals auf null vor, gefolgt von einer Kapitalerhöhung ohne Bezugsrechte für die gegenwärtigen Aktionäre des 
Unternehmens. Nach den Bedingungen des Entwurfs des Restrukturierungsplans soll nur das SPV die Möglichkeit erhalten, 
neue Aktien des Unternehmens zu zeichnen als Gegenleistung für den weitreichenden Erlass von Forderungen des SPV und, 
somit für seinen unverzichtbaren Beitrag zur finanziellen Restrukturierung und Fortführung des Unternehmens. Das SPV 
hat, aufschiebend bedingt auf den Eintritt bestimmter Voraussetzungen, bereits zugestimmt, neue Aktien des Unternehmens 
zu zeichnen und unterstützt - gemeinsam mit den U.S. Darlehensgebern - die Umsetzung des Finanzierungskonzepts im Wege 
des StaRUG-Verfahrens. Die Vereinbarung mit dem SPV und den Darlehensnehmern sichert die erforderliche Mehrheit im 
StaRUG-Verfahren. Dementsprechend kann das StaRUG-Verfahren dazu führen, dass die Börsennotierung von Mynaric 
vollständig aufgehoben wird und alle bestehenden Mynaric-Aktionäre ihre gesamte Investitionen in das Unternehmen 
verlieren, wenn der Restrukturierungsplan wirksam wird und die Kapitalmaßnahme eingetragen wird. Das Unternehmen 
erwartet den Abschluss des StaRUG-Verfahrens in Q2/2025. 
Die Unternehmen ist zu dem Schluss gekommen, dass die Einleitung des StaRUG-Verfahrens alternativlos ist. Ohne die im 
Entwurf des Restrukturierungsplans vorgesehenen Maßnahmen, die allesamt von der Zustimmung des betroffenen 
Darlehensgebern abhängen, wäre das Unternehmen schon im Februar 2025 zahlungsunfähig und bereits (bilanziell) 
überschuldet und müsste daher unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des 
Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften kommt eine (teilweise) Refinanzierung oder die Aufnahme weiterer Schulden 
nicht in Betracht, da alle wesentlichen Vermögenswerte des hoch verschuldeten Unternehmens und seiner 
Tochtergesellschaften bereits als Sicherheiten für bestehende Verbindlichkeiten dienen und entsprechend belastet sind. 
Auch eine Refinanzierung durch eine Kapitalerhöhung unter Beteiligung der derzeitigen Mynaric-Aktionäre hat keine 
Aussicht auf Erfolg, da das Unternehmen angesichts seiner hohen Verschuldung und der zeitlichen Beschränkungen, die 
sich aus der sich verschlechternden Liquidität des Unternehmens ergeben, in der gegenwärtigen Situation keinen Investor 
finden konnte, der bereit wäre, sich an einer Kapitalerhöhung oder einem öffentlichen Übernahmeangebot zu beteiligen 
und diese zu unterstützen. 
Der Entwurf des Restrukturierungsplans und damit die Wiederherstellung des Unternehmens hängt weitgehend von einer 
deutlichen Reduzierung der Verschuldung des Unternehmens ab, die nur durch einen umfassenden Forderungsverzicht der 
Darlehensgebers erreicht werden kann. Das SPV hat die (weitere) Unterstützung des Unternehmens und den Forderungserlass 
jedoch ausdrücklich von der geplanten Kapitalherabsetzung auf null und einer anschließenden Kapitalerhöhung ohne 
Bezugsrechte für die bestehenden Mynaric-Aktionäre abhängig gemacht. 
Über Mynaric 
Mynaric (NASDAQ: MYNA) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die 
Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. 
Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere 
Datenübertragung über große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und 
weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los 
Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com. 
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Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, zukünftiges Wachstum effektiv zu managen und ausreichende Finanzmittel für den 
Betrieb und das kontinuierliche Wachstum unseres Unternehmens zu erhalten, (ix) Risiken in Bezug auf die Ungewissheit 
der prognostizierten Finanzinformationen, (x) Risiken in Bezug auf unsere Fähigkeit, unser geistiges Eigentum und 
unsere Eigentumsrechte angemessen zu schützen und (xi) Änderungen der regulatorischen Anforderungen, der staatlichen 
Anreize und des Marktes Entwicklungen. Außerdem tauchen von Zeit zu Zeit neue Risiken auf. Es ist für unsere 
Geschäftsleitung nicht möglich, alle Risiken vorherzusagen, noch können wir die Auswirkungen aller Faktoren auf unser 
Geschäft oder das Ausmaß, in dem ein Faktor oder eine Kombination von Faktoren dazu führen kann, dass die tatsächlichen 
Ergebnisse von den in den von uns gemachten zukunftsgerichteten Aussagen enthaltenen abweichen, beurteilen. In 
Anbetracht dieser Risiken, Ungewissheiten und Annahmen ist es möglich, dass die in dieser Mitteilung erwähnten 
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Sie daher davor, sich auf diese zukunftsgerichteten Aussagen zu verlassen, und wir schränken alle unsere 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Mynaric AG 
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E-Mail:       comms@mynaric.com 
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