EQS-Adhoc: bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)

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20.08.2024 / 18:24 Uhr

EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssache 
bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com 
Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) 
2024-08-20 / 18:24 CET/CEST 
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VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG (EU) NR. 596/2014 
 
Oberster Gerichtshof der Republik Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet 
Ltd., Malta, für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), Malta, aus. 
 
Dem Vorstand der bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") ist heute eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 
der Republik Österreich (nachfolgend "OGH") zur Kenntnis gelangt. In der Klage gegen die bet-at-home.com Internet Ltd. 
und die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) geht es um Forderungen eines nach Einschätzung des OGH spielsüchtigen 
und während der Teilnahme an Online-Glücksspielen geschäftsunfähigen Klägers auf Erstattung von Spielverlusten. Der 
Streitwert beträgt EUR 2,8 Millionen inklusive Zinsen. 
Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat die streitgegenständlichen Online-Glücksspiele nicht als Vertragspartner 
angeboten, Vertragspartner war allein die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.). Allerdings geht der OGH davon aus, 
dass in diesem Fall auch die bet-at-home.com Internet Ltd. für erlittene Spielverluste haftet, und zwar nach 
Deliktsrecht. 
Die Gesellschaft hält mittelbar sämtliche Anteile an der bet-at-home.com Internet Ltd. und an der bet-at-home.com 
Entertainment Ltd. (i.L.); eine Konsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) erfolgt nicht. Die 
bet-at-home.com Internet Ltd. und die Gesellschaft prüfen, inwieweit Auswirkungen insb. auf die bisherige Prognose der 
Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 aus der Entscheidung zu erwarten sind. Dabei sind auch etwaige Ersatz- bzw. 
Ausgleichs- oder sonstige kompensierende Ansprüche gegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) zu ermitteln und 
ggf. zu berücksichtigen, diese hat vormals Rückstellungen für die vom OGH entschiedene Sache in Höhe von EUR 2,3 Mio. 
gebildet. 
 
Ende der Insiderinformation 
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2024-08-20 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  bet-at-home.com AG 
              Tersteegenstrasse 30 
              40474 Düsseldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 211 545 598 77 
Fax:          +49 211 545 598 78 
E-Mail:       ir@bet-at-home.com 
Internet:     www.bet-at-home.ag 
ISIN:         DE000A0DNAY5 
WKN:          A0DNAY 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  1971781 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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1971781 2024-08-20 CET/CEST

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