EQS-CMS: Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
05.02.2025 / 15:52 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Nemetschek SE / Aktienrückkauf Nemetschek SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 2025-02-05 / 15:50 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 München, 5. Februar 2025 - Der Vorstand der Nemetschek SE (ISIN: DE0006452907) ("Gesellschaft") hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 31. Januar 2025 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in Höhe von bis zu 11,1 Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) aufzulegen ("Aktienrückkaufprogramm 2025"). Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf des 22. Mai 2029 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse oder mittels eines öffentlichen Erwerbsangebots oder mittels einer öffentlichen Aufforderung an die Aktionäre zur Abgabe eines Verkaufsangebots zu jedem zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen zu erwerben. Nach der Ermächtigung darf bei einem Erwerb über die Börse der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Nebenkosten) das arithmetische Mittel der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse für Aktien der Gesellschaft an den letzten drei Börsenhandelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb um höchstens 10 % überschreiten und um höchstens 20 % unterschreiten. Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 können im Zeitraum vom 5. Februar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 insgesamt bis zu 92.600 eigene Aktien der Gesellschaft zurückgekauft werden. Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien (ohne Nebenkosten) hat der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den Betrag von 11,1 Mio. Euro zugewiesen. Die Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Die auf diesem Weg erworbenen eigenen Aktien der Gesellschaft sollen im Einklang mit der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 zur Erfüllung von Verpflichtungen der Gesellschaft aus Management- und Arbeitnehmerbeteiligungsprogrammen, Share-Matching-Plänen, Performance-Share-Programmen, Aktienwertsteigerungsrechten (Stock Appreciation Rights) oder anderen virtuellen Aktien- oder Aktienoptionsprogrammen verwendet werden. Die Gesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 sowie auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 23. Mai 2024 durchführen. Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut, das mit dem Erwerb von Aktien der Gesellschaft beauftragt ist, auch entsprechend verpflichtet. Die Aktien der Gesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden. Ferner dürfen nach Maßgabe von Art. 3 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 je Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. Der Aktienrückkauf wird im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein Kreditinstitut erfolgen, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Dies gilt auch für den Fall, dass Aktien der Gesellschaft während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 aufzuschieben. Die Gesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben werden. Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 vom 8. März 2016 die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.nemetschek.com) im Bereich 'Investor Relations' veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2025-02-05 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Nemetschek SE Konrad-Zuse-Platz 1 81829 München Deutschland Internet: www.nemetschek.com Ende der Mitteilung EQS News-Service =------------
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