EQS-CMS: Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

16.08.2024 / 19:32 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2024/II 
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2024-08-16 / 19:31 CET/CEST 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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München, 16.08.2024 
Der Vorstand der Allianz SE hat am 07.08.2024 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu Stück 
35.000.000 Aktien der Allianz SE (ISIN: DE 000 840 400 5) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu 
EUR 500 Millionen ("Aktienrückkaufprogramm 2024/II") durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter 
Wertpapierbörse beginnt am 19.08.2024 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2024. Die 
zurückgekauften Aktien der Allianz SE werden eingezogen. Der Rückkauf des vom Vorstand am 22. Februar 2024 
beschlossenen Aktienrückkaufprogramms 2024/I wurde bereits im Juli 2024 in Höhe von EUR 1.000.000.000 abgeschlossen. 
Durch das Aktienrückkaufprogramm 2024/II soll das Gesamtvolumen des Rückkaufs eigener Aktien im Geschäftsjahr 2024 auf 
insgesamt bis zu EUR 1.500.000.000 ausgeweitet werden. 
Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der 
Allianz SE vom 8. Mai 2024 durchgeführt. Danach ist die Allianz SE ermächtigt, bis zum 7. Mai 2029 eigene Aktien bis zu 
insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Allianz SE zu 
erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Allianz SE über die Börse, darf der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne 
Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag in Frankfurt am Main durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im 
Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% überschreiten und um nicht mehr als 10% 
unterschreiten. 
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2024/II erfolgt unter Beauftragung eines oder mehrerer 
Kreditinstitute. Sofern Aktien der Allianz SE während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums 
zurückgekauft werden sollen, in dem die Allianz SE beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß 
Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
aufzuschieben, wird die Allianz SE ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragen, welches seine 
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Allianz SE entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Allianz SE 
trifft. Die Allianz SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. 
Die Allianz SE wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und 
des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 
8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2024 
durchführen. Sofern die Allianz SE ein oder mehrere Kreditinstitute mit dem Erwerb von Aktien der Allianz SE 
beauftragt, wird die Allianz SE auch diese entsprechend verpflichten. 
Die Aktien der Allianz SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Allianz SE nicht 
zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über 
dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber 
hinaus wird die Allianz SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf 
dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf 
Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. 
Das Aktienrückkaufprogramm 2024/II kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch 
wieder aufgenommen werden. 
Unabhängig von dem Aktienrückkaufprogramm 2024/II haben Gesellschaften der Allianz-Gruppe die Möglichkeit, eigene 
Aktien oder Derivate auf eigene Aktien u.a. für das Belegschaftsaktienprogramm der Allianz ("Employee Share Purchase 
Plan (ESPP)") und zur Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem Programm "Allianz Equity Incentive (AEI)" zu 
erwerben. Die Vorgaben der von der Hauptversammlung der Allianz SE am 8. Mai 2024 beschlossenen Ermächtigung werden 
dabei eingehalten. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2024/II zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des 
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form 
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Allianz SE die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website 
(www.allianz.com) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag 
der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
 
 
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2024-08-16 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Allianz SE 
              Koeniginstr. 28 
              80802 Muenchen 
              Deutschland 
Internet:     www.allianz.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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1969903 2024-08-16 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1969903&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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