EQS-CMS: GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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14.04.2025 / 18:13 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: GFT Technologies SE / Aktienrückkauf 
GFT Technologies SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-04-14 / 18:11 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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GFT Technologies SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 ('MAR') und Art. 2 
Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 ('Delegierte Verordnung') 
 
Der Verwaltungsrat der GFT Technologies SE ('Gesellschaft') hat am 27. März 2025 beschlossen, Aktien der GFT 
Technologies SE (ISIN: DE0005800601) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von bis zu EUR 15.000.000,00, 
zurückzukaufen ('Aktienrückkaufprogramm'). Maximal können 2.632.594 Aktien zurückerworben werden (entsprechend knapp 
10% des Grundkapitals). Der Rückkauf soll über den XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse in einem Zeitraum vom 
15. April 2025 (frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) bis 23. Juni 2025 (spätester möglicher Erwerbszeitpunkt) erfolgen 
('Erwerbszeitraum'). Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die 
Hauptversammlung vom 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung verwenden. 
Das Aktienrückkaufprogramm wird auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der GFT Technologies 
SE vom 24. Juni 2020 durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 23. Juni 2025 eigene Aktien in einem 
Umfang von insgesamt bis zu 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung bestehenden Grundkapitals 
zu erwerben. Im Falle des Erwerbs der Aktien der GFT Technologies SE über die Börse darf der gezahlte Gegenwert je 
Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel 
(oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder 
unterschreiten. 
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 MAR in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten 
Verordnung, mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke. 
Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt durch die GFT Technologies SE unter Beauftragung eines unabhängigen 
Kreditinstituts. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der GFT Technologies SE verpflichtet, den Rückkauf in 
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen und nach Maßgabe der durch die ordentliche Hauptversammlung der GFT 
Technologies SE am 24. Juni 2020 erteilten Ermächtigung durchzuführen. 
Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der GFT Technologies SE 
entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung unabhängig und unbeeinflusst von der GFT Technologies 
SE. Das Kreditinstitut ist verpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen des Artikels 
3 der Delegierten Verordnung zu erwerben. Insbesondere werden die Aktien der GFT Technologies SE im Rahmen des 
Rückkaufs nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser 
höher sein) über dem des jeweils höchsten unabhängigen Angebots auf dem XETRA-Handelssystem liegt. Darüber hinaus 
werden an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Umsatzes in Aktien der GFT Technologies 
SE auf dem XETRA-Handelssystem erworben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird dabei auf Basis des 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsenhandelstage vor dem jeweiligen Kauftermin berechnet. 
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, innerhalb des Erwerbszeitraums jederzeit 
ausgesetzt und auch wieder aufgenommen werden. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach dem Tag der Ausführung der entsprechenden Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form 
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die GFT Technologie SE die bekanntgegebenen Geschäfte gemäß Art. 2 Abs. 
3 der Delegierten Verordnung auf ihrer Internetseite www.gft.com veröffentlichen und ab dem Tag der Bekanntgabe 
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich machen. 
 
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2025-04-14 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  GFT Technologies SE 
              Schelmenwasenstraße 34 
              70567 Stuttgart 
              Deutschland 
Internet:     www.gft.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2117672 2025-04-14 CET/CEST

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