EQS-Adhoc: Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting

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06.03.2025 / 09:21 Uhr

EQS-Ad-hoc: Cliq Digital AG / Schlagwort(e): Absichtserklärung 
Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein 
anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting 
2025-03-06 / 09:05 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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Cliq Digital AG hat einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches Erwerbsangebot abgeschlossen und erwägt ein 
anschließendes Aktienrückkaufangebot sowie Delisting 
Düsseldorf, 6. März 2025 - Die Cliq Digital AG ("Gesellschaft") hat heute mit der Dylan Media B.V. ("Dylan Media") 
einen Transaktionsrahmenvertrag über ein mögliches öffentliches Teilangebot von Dylan Media an alle Aktionäre der 
Gesellschaft zum Erwerb ihrer Aktien ("Potentielles Teilerwerbsangebot") abgeschlossen und erwägt, ein öffentliches 
Teilrückkaufangebot durchzuführen ("Potentielles Teilrückkaufangebot") sowie ein Delisting der Aktien der Gesellschaft 
von allen Börsen zu beantragen ("Delisting"). 
In Anbetracht der geringen Nachfrage und Liquidität der Aktien der Gesellschaft sowie der Tatsache, dass die 
öffentlichen Kapitalmärkte nicht mehr die beste Option für die Finanzierung der Gesellschaft darstellen, während 
gleichzeitig erhebliche laufende Einbeziehungsfolgepflichten, Aufwendungen und Kosten anfallen, erwägen der Vorstand 
und der Aufsichtsrat der Gesellschaft das Delisting. 
Vor diesem Hintergrund begrüßt die Gesellschaft die Gespräche mit Dylan Media und würde es unterstützen, wenn Dylan 
Media den Aktionären der Gesellschaft die Möglichkeit zur Veräußerung ihrer Aktien im Rahmen des Potentiellen 
Teilerwerbsangebots geben würde, falls sie nicht Aktionäre eines nicht börsennotierten Unternehmens bleiben möchten. 
Dylan Media ist ein Unternehmen, das unter anderem von internationalen Kapitalgebern, erfahrenen Medienmanagern und 
Investoren sowie einer Gruppe von Aktionären der Gesellschaft unterstützt wird, zu denen auch Mitglieder des Vorstands 
und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gehören. 
In Abhängigkeit von, unter anderem, dem Umfang und den Bedingungen des Potentiellen Teilerwerbsangebots und der 
Aktionärsstruktur der Gesellschaft nach dem Potentiellen Teilerwerbsangebot erwägt die Gesellschaft zudem, der 
Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung eigener Aktien 
herabzusetzen, die sie im Rahmen des Potentiellen Teilrückkaufangebots zu erwerben beabsichtigt. Ein Potentielles 
Teilrückkaufangebot würde zu gegebener Zeit nach Vollzug des Potentiellen Teilerwerbsangebots erfolgen. Im Falle eines 
Potentiellen Teilrückkaufangebots wird sich Dylan Media unwiderruflich und bedingungslos dazu verpflichten, das 
Potentielle Teilrückkaufangebot für keine von ihr gehaltenen Aktien der Gesellschaft anzunehmen. 
Die Gesellschaft und Dylan Media haben einen Transaktionsrahmenvertrag geschlossen, der das gemeinsame Verständnis der 
Parteien in Bezug auf das Potentielle Teilerwerbsangebot, das Potentielle Teilrückkaufsangebot und das Delisting 
festlegt. 
Die Gesellschaft ist darüber informiert worden, dass sich Dylan Media noch in Verhandlungen mit Eigen- und 
Fremdkapitalgebern befindet, um etwaig zusätzliche Finanzmittel zu erhalten, und noch keine Entscheidung darüber 
getroffen hat, ob, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen sie das Potentielle Teilerwerbsangebot abgeben wird. 
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft haben beschlossen, das Potentielle Teilerwerbsangebot grundsätzlich zu 
unterstützen, sofern es einem wesentlichen Teil der Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit gibt, ihre Aktien zu 
einem angemessenen Angebotspreis zu veräußern. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft beabsichtigen zudem, 
das Delisting zu unterstützen, sofern Dylan Media eine wesentliche Beteiligung an der Gesellschaft erwirbt. Bei einem 
Delisting bleiben die Rechte der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft grundsätzlich unberührt, mit der Ausnahme, dass 
die kapitalmarktrechtlichen Meldepflichten der Gesellschaft entfallen und die Aktionäre keine Möglichkeit haben, ihre 
Aktien über die Börse zu veräußern. 
Die für den 11. April 2025 vorgesehene ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft findet nunmehr zu einem späteren 
Zeitpunkt statt. 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-03-06 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Cliq Digital AG 
              Grünstraße 8 
              40212 Düsseldorf 
              Deutschland 
E-Mail:       s.mccoskrie@cliqdigital.com 
Internet:     www.cliqdigital.com 
ISIN:         DE000A35JS40 
WKN:          A35JS4 
Indizes:      Scale 30 
Börsen:       Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2096240 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2096240 2025-03-06 CET/CEST

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