EQS-Adhoc: Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

30.01.2025 / 17:26 Uhr

EQS-Ad-hoc: LIBERO football finance AG / Schlagwort(e): Jahresbericht 
Versagung des Bestätigungsvermerks für den Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 
2025-01-30 / 17:24 CET/CEST 
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Frankfurt am Main, 30. Januar 2025 - Die LIBERO football finance AG gibt bekannt, dass der Abschlussprüfer den 
Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 versagt hat. Der 
Jahresabschluss wurde vom Aufsichtsrat am 30. Januar 2025 gebilligt und ist damit festgestellt. Er wird voraussichtlich 
am 31. Januar 2025 veröffentlicht werden. 
Die Versagung des Bestätigungsvermerks ist zurückzuführen auf die weiterhin rechtshängigen Klageverfahren in Spanien im 
Zusammenhang mit der im Jahr 2023 geplanten strategischen Partnerschaft mit dem FC Barcelona. Die Gesellschaft hatte 
über die Klageverfahren und die diesbezügliche Entwicklung jeweils zusammen mit den Mitteilungen über die dadurch 
bedingte mehrfache Verschiebung der Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2023 berichtet, zuletzt in einer Mitteilung 
vom 18. November 2024. In den Klageverfahren konnte zwar, wie von der Gesellschaft zuvor berichtet, bereits eine 
positive Einigung und Teilerledigung über einen Teilbetrag in Höhe von rund EUR 25 Mio. erreicht werden. 
Im Hinblick auf den noch ausstehenden Teil der Transaktion in Höhe von ca. EUR 15 Mio. befand und befindet sich die 
Gesellschaft weiterhin in Abstimmungen mit dem FC Barcelona mit dem Ziel der Erledigung auch dieses noch offenen Teils 
der Klageverfahren. In den Gesprächen mit dem FC Barcelona hat sich allerdings im Januar 2025 gezeigt, dass eine 
endgültige Erledigung auch des noch offenen Teils der Klageverfahren oder zumindest der Abschluss einer länger 
währenden Stillhaltevereinbarung hierüber kurzfristig nicht möglich ist. 
Vor diesem Hintergrund hat sich der Vorstand der Gesellschaft dazu entschieden, den Abschlussprüfer um Beendigung der 
Prüfungshandlungen zu bitten, damit der Jahresabschluss und Lagebericht für 2023 finalisiert und veröffentlicht werden 
können. Dies ist nach Einschätzung des Vorstands geboten, um kurzfristig die ordentliche Hauptversammlung für das 
Geschäftsjahr 2023 einberufen zu können. Auf dieser Hauptversammlung soll auch über eine Kapitalerhöhung zur Aufnahme 
von Finanzmitteln beschlossen werden, um den operativen Start des Geschäftsbetriebs der Gesellschaft sicherstellen zu 
können. Dabei soll es sich um eine Kapitalerhöhung gegen Erbringung von Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen 
Aktien handeln. Der Vorstand der Gesellschaft ist zuversichtlich, dass die Hauptversammlung dem geplanten Vorschlag für 
die Bar- oder Sachkapitalerhöhung zustimmen wird. 
Die Beendigung der Prüfungshandlungen zum jetzigen Zeitpunkt, d. h. vor Abschluss der Klageverfahren oder einer 
längerfristigen Stillhaltevereinbarung, bedeutet, dass der Abschlussprüfer wegen des noch offenen Ausgangs der 
Klageverfahren im Hinblick auf den noch nicht erledigten Teilbetrag der Klageforderungen gezwungen ist, die Erteilung 
des Bestätigungsvermerks zu versagen. Mit der Versagung des Bestätigungsvermerks ist allerdings keine Aussage über die 
Erfolgsaussichten der Klageverfahren seitens der Abschlussprüfer verbunden. 
Der Vorstand der Gesellschaft geht davon aus, dass die fehlende Bereitschaft zum Abschluss einer einvernehmlichen 
Einigung oder Stillhaltevereinbarung nur temporär ist und maßgeblich auf die derzeitige Beschäftigung des FC Barcelona 
in anderen aktuellen Angelegenheiten zurückzuführen ist, welche die Aufmerksamkeit der Entscheidungsträger derzeit 
vollumfänglich in Anspruch nehmen. Der Vorstand der Gesellschaft geht weiterhin davon aus, dass eine einvernehmliche 
Erledigung des noch offenen Teils der Klageforderung möglich ist, und wird hierfür weitere Gespräche mit dem FC 
Barcelona führen. Ferner erneuert der Vorstand in diesem Zusammenhang seine Einschätzung, dass die Gesellschaft selbst 
im Falle eines Erfolgs der Klage des FC Barcelona ihrerseits Ansprüche gegen den Bürgen auf Übernahme der 
Verpflichtungen hat, so dass der Gesellschaft nach ihrer Auffassung keine Nachteile aus den Klageverfahren drohen. 
 
Ende der Insiderinformation 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  LIBERO football finance AG 
              Taunusanlage 9-10 
              60329 Frankfurt am Main 
              Deutschland 
E-Mail:       info@libero-football-finance.com 
Internet:     www.libero-football-finance.com 
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