Payone muss mehr Eigenmittel vorhalten - Bafin-Sonderbeauftragter

29.01.2025 / 11:30 Uhr

DOW JONES--Payone muss auf Anordnung der Bafin künftig höhere Eigenmittel vorhalten. Außerdem muss der Sparkassen-Dienstleister die Mängel in der Geldwäscheprävention abarbeiten. Zudem kündigte die Finanzaufsicht an, einen Sonderbeauftragten bei dem Anbieter von Kartenlesegeräten zu installieren, der die Umsetzung der Maßnahmen überwachen soll.

Laut Bafin hatte eine im Jahr 2022 angeordnete Sonderprüfung ergeben, dass das Institut die Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und an Auslagerungen nicht in allen geprüften Bereichen vollumfänglich erfüllt. Betroffen waren auch die eingesetzte IT und IT-Prozesse.

Eine weitere 2022 angeordnete Sonderprüfung und die Jahresabschlussprüfung des Geschäftsjahres 2023 habe gezeigt, dass Payone den gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetztes nicht in allen geprüften Bereichen genügte. Festgestellt wurden vor allem Mängel in den Bereichen EDV-Monitoring, Risikobewertung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sowie Durchführung von Aktualisierungen, wie die Bafin ausführte.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/brb/hab

(END) Dow Jones Newswires

January 29, 2025 05:29 ET (10:29 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2025 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CET (UTC+1)