EQS-CMS: IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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27.01.2025 / 07:00 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung EU Nr. 596/2014 (MAR) 
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-01-27 / 07:00 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Erwerb eigener Aktien 
Das von der IONOS Group SE in der Ad-hoc-Mitteilung vom 21. Januar 2025 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird ab 27. 
Januar 2025 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2025 sollen bis zu 1.500.000 eigene Aktien der 
Gesellschaft ausschließlich über die Börse (XETRA-Handel oder ein entsprechendes Nachfolgesystem) erworben werden. Das 
Volumen des Rückkaufprogramms beträgt insgesamt bis zu 40 Mio. EUR (Anschaffungskosten ohne Erwerbsnebenkosten). 
In einem Zeitraum von 5 Handelstagen vor einer Hauptversammlung bis zum Ablauf von 3 Handelstagen nach einer 
Hauptversammlung werden keine Aktien zurückgekauft. 
Der Vorstand macht damit mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der durch die außerordentliche Hauptversammlung der IONOS 
Group SE am 26. Januar 2023 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz 
(AktG) Gebrauch. 
Der Rückkauf erfolgt unter anderem zur Bedienung von Ansprüchen aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen, kann aber 
grundsätzlich für alle in der Hauptversammlungsermächtigung genannten Zwecke verwendet werden. 
Mit dem Rückkauf hat die Gesellschaft eine Bank beauftragt. Diese trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des 
Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat mit der 
Bank im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder 
mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und 
gegebenenfalls wiederaufgenommen werden. 
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) 
erfolgen und nach Maßgabe der durch die außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Januar 2023 
erteilten Ermächtigung durchgeführt werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den 
arithmetischen Mittelwert der Kurse der Stückaktien der IONOS Group SE in der Schlussauktion im XETRA-Handelssystem 
(oder einem entsprechenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei 
Börsenhandelstage vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten, wobei der Stichtag der Tag der 
Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb ist. 
Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, den Rückkauf nach Maßgabe der Handelsbedingungen des Artikels 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 ("Del.-VO") durchzuführen. Entsprechend der 
Del.-VO darf u.a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über 
dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt, und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem 
der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Del.-VO dürfen an einem Tag zudem 
nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, 
erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 
20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Del.-VO entsprechenden Weise in aggregierter Form 
spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die IONOS Group SE die 
Geschäfte auf ihrer Website unter http://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html 
veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich 
zugänglich bleiben. 
Karlsruhe/Berlin, den 27. Januar 2025 
IONOS Group SE 
Der Vorstand 
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2025-01-27 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  IONOS Group SE 
              Elgendorfer Straße 57 
              56410 Montabaur 
              Deutschland 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2074563 2025-01-27 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2074563&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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