Ifo bei Erbschaftssteuer für niedrigere Steuersätze und Wegfall von Ausnahmen
22.01.2025 / 15:36 Uhr
DOW JONES--Die Erbschaftsteuer sollte nach der Vorstellung des Ifo-Instituts so geändert werden, dass Steuersätze fallen und Ausnahmen wegfallen. Demnach sollte der Steuersatz auf Erbschaften auf 5 bis 10 Prozent sinken und einheitlich für alle Vermögensarten gelten. Aktuell gibt es Freibeträge und der Steuersatz hängt von der Höhe des Erbes und der Steuerklasse ab. Er liegt zwischen 7 Prozent und 50 Prozent. Das Münchner Institut fordert, dass die bestehende Vergünstigungen und Ausnahmen abgeschafft werden sollten.
"Die Ausnahmen in der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen sind an Bedingungen geknüpft, wie etwa den Verzicht auf den Verkauf des Unternehmens für fünf Jahre. Das kann notwendige Anpassungen verhindern. Gleichzeitig sorgen die Ausnahmen für eine teils sehr unfaire Steuerlastverteilung", sagte Ifo-Präsident Clemens Fuest. Deshalb sollten Sonderregelungen hier abgeschafft werden. Er zeigte sich überzeugt, dass ein allgemeiner und niedriger Steuersatz dafür sorgen würde, dass Unternehmenserben die Steuerlast tragen können.
Freibeträge der Erbschaftssteuer sollten zudem laut Ifo dynamisch angepasst werden, unter Berücksichtigung der Immobilien- und Vermögenspreisinflation. Die aktuellen Freibeträge seien seit 2008 nicht angepasst worden, was angesichts der gestiegenen Immobilienpreise und der Vermögensinflation zu starken Verzerrungen führe, wie Ifo-Forscher Florian Neumeier sagte. Die genaue Festlegung der Freibeträge und des Steuersatzes könne politisch so ausgestaltet werden, dass die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer im Gesamtvolumen unverändert blieben.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/thl
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January 22, 2025 09:35 ET (14:35 GMT)
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