EQS-Adhoc: Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen

20.01.2025 / 18:47 Uhr

EQS-Ad-hoc: Raiffeisen Bank International AG / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 
Raiffeisen Bank International AG: Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für 
Q4/2024 eine Rückstellung buchen 
2025-01-20 / 18:44 CET/CEST 
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Russische AO Raiffeisenbank wird nach heutiger Gerichtsentscheidung in Russland für Q4/2024 eine Rückstellung buchen 
Wien, 20. Jänner 2025. In dem von Rasperia Trading Limited ("Rasperia") gegen die STRABAG SE, deren österreichische 
Kernaktionäre und die hundertprozentige russische Tochter der Raiffeisen Bank International (RBI), AO Raiffeisenbank, 
eingeleiteten Gerichtsverfahren hat ein russisches Gericht heute sein Urteil verkündet. Es hat entschieden, dass die 
STRABAG SE und ihre österreichischen Kernaktionäre EUR 2,044 Milliarden an Rasperia zahlen müssen und das Urteil gegen 
Vermögenswerte der AO Raiffeisenbank vollstreckt werden kann. 
Die AO Raiffeisenbank wird gegen dieses Urteil Berufung einlegen, die aufschiebende Wirkung hat. Abhängig von weiteren 
Entwicklungen vor den russischen Gerichten wird die RBI - in voller Übereinstimmung mit EU-Sanktionsrecht - in 
Österreich rechtliche Schritte einleiten, um zur Schadensminderung auf Vermögenswerte von Rasperia in Österreich 
zugreifen zu können. 
Die AO Raiffeisenbank wird gemäß IFRS und russischen Rechnungslegungsstandards für das 4. Quartal 2024 eine 
Rückstellung buchen. Nach Vorliegen eines externen Prüfungsurteils würde diese Rückstellung den heute der Rasperia vom 
russischen Gericht zugesprochenen Betrag (EUR 2,044 Milliarden) berücksichtigen abzüglich der erwarteten Erlöse aus der 
Vollstreckung von Ansprüchen in die österreichischen Vermögenswerte von Rasperia. Diese bestehen aus 28,5 Millionen 
STRABAG-SE-Aktien, einschließlich den damit verbundenen Dividendenansprüchen für 2021, 2022 und 2023 sowie dem 
Ausschüttungsanspruch aus einer im März 2024 erfolgten Kapitalherabsetzung. 
In seinem Urteil ist das russische Gericht auch dem Antrag von Rasperia gefolgt, wonach die Eigentumsrechte an den von 
Rasperia gehaltenen Aktien der STRABAG SE an die AO Raiffeisenbank übertragen werden sollen. Russische Urteile haben 
jedoch in Österreich keine bindende Wirkung, weshalb die Übertragung der Aktien nicht durchsetzbar ist. Darüber hinaus 
sind die STRABAG-SE-Aktien der Rasperia aufgrund von EU-Sanktionen eingefroren, was ihre Übertragung derzeit ebenfalls 
verhindert. 
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: 
John P. Carlson, CFA 
Head of Group Investor Relations 
Raiffeisen Bank International AG 
Am Stadtpark 9 
1030 Wien, Österreich 
ir@rbinternational.com 
Telefon +43-1-71 707-2089 
www.rbinternational.com 
 
Ende der Insiderinformation 
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2025-01-20 CET/CEST Mitteilung übermittelt durch die EQS Group. www.eqs.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Raiffeisen Bank International AG 
              Am Stadtpark 9 
              A-1030 Vienna 
              Österreich 
Telefon:      +43-1-71707-2089 
Fax:          +43-1-71707-2138 
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