IW: Bei Sozialabgaben auf Kapitalerträge großen Teil der Rendite an Staat
14.01.2025 / 13:34 Uhr
Von Andrea Thomas
DOW JONES--Der Staat würde stark vom Vorschlag der Grünen zur Einführungen von Sozialabgaben auf Kapitalerträge profitieren. Für Privatanleger würde es hingegen teuer werden und jeden Anreiz für private Vorsorge für das Alter konterkarieren. Das ist das Fazit einer Studie des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW). Der Staat würde einen großen Teil der Rendite kassieren. Bislang fallen auf Erträge aus Aktienverkäufen, Dividenden und Zinsen keine Sozialversicherungsbeiträge an.
Nach Berechnungen des Instituts erzielt ein Anleger bei einer Anlage von 100.000 Euro und einer Rendite von 5 Prozent Kapitalerträge in Höhe von 5.000 Euro im Jahr. Nach Berücksichtigung des Sparerfreibetrages von 1.000 Euro gehen von den restlichen 4.000 Euro gut 26 Prozent in Form von Steuern und Solidaritätszuschlag an den Staat, also 1.055 Euro. Die Nettorendite liegt dann nur noch bei 3,9 Prozent.
Fielen jetzt zusätzlich noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, wie vom grünen Kanzlerkandidaten Robert Habeck vorgeschlagen, gingen unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrages weitere 852 Euro an den Staat - eine Nettorendite von gerade einmal 3,1 Prozent bliebe übrig.
"Rund 38 Prozent der Kapitalmarktrendite würden damit dem Staat zufallen, obwohl er nicht das Investitionsrisiko trägt", sagte IW-Ökonom Tobias Hentze. Bei höheren Kapitalerträgen steige der Anteil für den Staat sogar noch weiter, da die Bedeutung des Sparerfreibetrages abnehme.
Habeck will an große Kapitaleinkünfte ran
Habeck hatte am Vormittag betont, es gehe bei seinem Vorschlag darum, die "Kapitaleinkünfte von Leuten, die große Kapitaleinkünfte haben", stärker mit in die Finanzierung der Sozialversicherungen einzubeziehen. Es gehe darum, den Druck der steigenden Sozialabgaben auf Löhne zu verringern.
Das IW erklärte, dass die Grünen-Parteispitze zwar betont habe, man wolle die Kosten für Kleinanleger durch höhere Freibeträge reduzieren. Aber dies würde an der grundsätzlichen Logik nichts ändern. Zudem stelle sich die Frage, wo dann die Mehreinnahmen herkommen sollten, weil vermögende Anleger in der Regel oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder nicht gesetzlich versichert seien. Auch Beamte seien nicht gesetzlich krankenversichert.
"Am Ende blieben nur neue Bürokratielasten für Steuerzahler und Finanzämter. Habecks Vorschlag konterkariert jeden Anreiz, für das Alter privat vorzusorgen", so Hentze.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
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