EQS-Adhoc: Aareal Bank AG: Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten Gläubiger ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen.
14.01.2025 / 11:09 Uhr
EQS-Ad-hoc: Aareal Bank AG / Schlagwort(e): Anleihe Aareal Bank AG: Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten Gläubiger ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen. 2025-01-14 / 11:08 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN (ODER AN PERSONEN IN ODER ANSÄSSIG IN) DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN TERRITORIEN UND AUSSENGEBIETEN, EINEM BUNDESSTAAT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE VEREINIGTEN STAATEN) ODER IN (ODER AN PERSONEN IN ODER ANSÄSSIG IN) ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DER DIE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG DIESES DOKUMENTES UNTERSAGT IST. DIESE ANKÜNDIGUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER JURISDIKTION DAR. Die Aareal Bank AG beschließt, alle berechtigten Gläubiger ihrer Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) einzuladen, diese zum Kauf gegen Barzahlung anzudienen. Wiesbaden, 14. Januar 2025 - Die Aareal Bank AG hat heute beschlossen, die berechtigten Gläubiger der ausstehenden EUR 300.000.000 unbefristeten, nicht kumulativen, festverzinslichen und rückzahlbaren zusätzlichen Kernkapital-Schuldverschreibungen von 2014 (ISIN: DE000A1TNDK2) (die "Schuldverschreibungen") einzuladen, alle ihre Schuldverschreibungen zum Kauf durch die Aareal Bank AG gegen Barzahlung anzudienen (das "Angebot"). Das Angebot wird zu den Bedingungen des Tender Offer Memorandums vom 14. Januar 2025 (das "Tender Offer Memorandum") unterbreitet und unterliegt den unten aufgeführten und im Tender Offer Memorandum ausführlicher beschriebenen Angebotsbeschränkungen. Darüber hinaus hat die Aareal Bank AG heute beschlossen, alle Schuldverschreibungen, die nach der Abwicklung des Angebots ausstehen, mit Wirkung zum 30. April 2025 zu kündigen. Die Aareal Bank AG wird eine Kündigungserklärung innerhalb der Kündigungsfrist und in Übereinstimmung mit den anwendbaren Bestimmungen der Anleihebedingungen veröffentlichen. Die Annahme des Angebots und die Ausübung des Kündigungsrechts der verbleibenden Schuldverschreibungen ist u.a. abhängig von der erfolgreichen Emission neuer, auf USD lautender Wertpapiere, die als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals qualifizieren (die "Neuen Schuldverschreibungen"), durch die Aareal Bank AG. Der Vorstand der Aareal Bank AG beabsichtigt, in den kommenden Tagen einen Beschluss über die Emission der Neuen Schuldverschreibungen zu fassen. Kontakt: Jürgen Junginger, Head of Investor Relations WICHTIGER HINWEIS Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen keine Aufforderung zur Teilnahme an dem Angebot in einer Jurisdiktion dar, in der eine solche Aufforderung oder eine solche Teilnahme nach den anwendbaren Wertpapiergesetzen unzulässig ist, oder an eine Person, an die oder von der eine solche Aufforderung ausgeht. Die Freigabe, Veröffentlichung oder Verbreitung dieser Mitteilung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum gelangen, werden von der Aareal Bank AG, den Dealer Managern und dem Tender Agent aufgefordert, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Das Angebot wird weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten oder in die Vereinigten Staaten hinein oder unter Verwendung der Post, von Mitteln oder Instrumenten des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder von Einrichtungen einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten gemacht und wird auf diesen Wegen auch nicht gemacht werden. Dies schließt unter anderem Faxe, elektronische Post, Telex, Telefon, Internet und andere Formen der elektronischen Kommunikation ein. Die Schuldverschreibungen dürfen im Rahmen des Angebots nicht durch solche Mittel, Instrumente oder Einrichtungen von den Vereinigten Staaten aus oder innerhalb der Vereinigten Staaten oder von Personen, die in den Vereinigten Staaten ansässig oder wohnhaft sind, wie in Regulation S des United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") definiert, angeboten werden. Dementsprechend werden und dürfen Kopien des Tender Offer Memorandum und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit dem Angebot weder direkt noch indirekt per Post verschickt oder anderweitig übermittelt, verteilt oder weitergeleitet werden (insbesondere auch nicht durch Depotbanken, Verwahrer oder Treuhänder) in oder in die Vereinigten Staaten. Jede beabsichtigte Andienung von Schuldverschreibungen im Rahmen des Angebots, die direkt oder indirekt aus einer Verletzung dieser Beschränkungen resultiert, ist unwirksam, und jede beabsichtigte Andienung von Schuldverschreibungen, die von einer in den Vereinigten Staaten ansässigen Person oder einem Bevollmächtigten, Treuhänder oder sonstigen Vermittler, der aufgrund eines weisungsgebundenen Auftragsverhältnisses für einen Auftraggeber handelt und von den Vereinigten Staaten aus Anweisungen erteilt, ist ungültig und wird nicht angenommen. Jeder Gläubiger von Schuldverschreibungen, der an dem Angebot teilnimmt, versichert, dass er nicht in den Vereinigten Staaten ansässig ist und nicht von den Vereinigten Staaten aus an dem Angebot teilnimmt, oder dass er aufgrund eines weisungsgebundenen Auftragsverhältnisses für einen Auftraggeber handelt, der außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig ist und nicht von den Vereinigten Staaten aus einen Auftrag zur Teilnahme an dem Angebot erteilt. Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar. Nichts in dieser Mitteilung und dem Tender Offer Memorandum stellt ein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf der Neuen Schuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Jurisdiktion dar. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten nicht angeboten, verkauft oder geliefert werden, es sei denn, sie sind nach dem Securities Act registriert oder von der Registrierungspflicht befreit. Die Neuen Schuldverschreibungen wurden und werden nicht gemäß dem Securities Act oder den Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Jurisdiktion der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt innerhalb der Vereinigten Staaten angeboten, verkauft oder geliefert werden. Kontakt: Jürgen Junginger, Leiter Investor Relations Ende der Insiderinformation =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2025-01-14 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Aareal Bank AG Paulinenstr. 15 65189 Wiesbaden Deutschland Telefon: +49 (0)611 348 - 0 Fax: +49 (0)611 348 - 2332 E-Mail: aareal@aareal-bank.com Internet: www.aareal-bank.com ISIN: DE000A1TNDK2 WKN: A1TNDK Börsen: Börse Luxemburg EQS News ID: 2067417 Ende der Mitteilung EQS News-Service =------------
2067417 2025-01-14 CET/CEST
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