Regierung bringt Eckpunkte für Direktauszahlungsmechanismus auf den Weg
18.12.2024 / 13:27 Uhr
Von Andreas Kißler
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte eines Mechanismus zur direkten Auszahlung öffentlicher Mittel (Direktauszahlungsmechanismus) beschlossen. In den vergangenen Jahren habe die Bundesregierung die Menschen in Deutschland in Krisensituationen mit umfangreichen Hilfs- und Entlastungspaketen unterstützt. Dabei habe sich erschwerend ausgewirkt, dass der Bund bislang über keinen direkten Weg verfüge, schnell und zielgerichtet finanzielle Leistungen an Bürgerinnen und Bürger festzusetzen und auszuzahlen, erklärte das Finanzministerium.
"Mit dem heutigen Beschluss schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für einen Auszahlungsmechanismus, mit dem Gelder direkt, sicher und unbürokratisch an die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ausgezahlt werden können", sagte Bundesfinanzminister Jörg Kukies (SPD). "So können wir die Menschen schnell und zielgerichtet unterstützen." Solche weitgehend automatisierten Direktauszahlungen des Bundes könnten zudem dazu beitragen, dass öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden. "Unser Ziel ist es, dass der Basismechanismus, mit dem pauschale Auszahlungen möglich sind, noch in diesem Jahr zur Verfügung steht. Über konkrete Leistungen muss die künftige Bundesregierung entscheiden."
Der Basismechanismus soll laut den Angaben darüber hinaus für Schnittstellen offen sein, die künftig auch weitgehend automatisierte, beispielsweise einkommensabhängige Auszahlungen ermöglichen könnten, wenn die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Mit der Etablierung des Basismechanismus sei noch keine Leistung verbunden, dafür bedürfe es eines ergänzenden Leistungsgesetzes.
Kernelement des Direktauszahlungsmechanismus ist laut dem Ministerium die Zuspeicherung der Kontoverbindung in die Steuer-ID-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern. "Der rechtliche Rahmen dafür steht und die Zuspeicherung läuft bereits", so das Finanzministerium. Über die Familienkasse seien rund 13,9 Millionen Kontoverbindungen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert worden. Bürgerinnen und Bürger könnten seit dem 27. November ihre IBAN über das BZSt-Portal BOP sowie über ELSTER eigenständig zuspeichern. Darüber hinaus könne gegenüber der Hausbank das Einverständnis erklärt werden, dass diese die IBAN an das BZSt übermittelt.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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(END) Dow Jones Newswires
December 18, 2024 07:26 ET (12:26 GMT)
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