Bundeskabinett verdoppelt maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld
18.12.2024 / 13:07 Uhr
Von Andrea Thomas
DOW JONES--Das Bundeskabinett hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verdoppelt. Dazu beschloss es eine entsprechende Änderungsverordnung, die bei Ende 2025 gilt. Laut Bundesarbeitsministerium reagiert die Bundesregierung damit auf den zuletzt deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen Daten 76 Prozent höher als im Vorjahr - es gab fast dreimal so viele wie im September 2022. Ziel der längeren Bezugszeit von Kurzarbeitergeld sei es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.
"Unsere Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen - besonders in einem exportorientierten Land wie Deutschland. Jetzt geht es darum, Fachkräfte zu sichern", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Mit der Verlängerung des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes wolle die Regierung Brücken bauen für große wie kleine Betriebe, um gestärkt aus der Krise zu kommen. Außerdem wolle man eine Brücke für Beschäftigte bauen, um ihre Arbeit zu behalten.
Zusätzlich stehe mit dem Qualifizierungsgeld ein Instrument zur Verfügung, dass die Modernisierung der Unternehmen unterstützen könne. "Arbeit und Weiterbildung zu finanzieren ist immer besser als Arbeitslosigkeit zu bezahlen", sagte Heil.
Zuvor galt eine reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Die Verlängerung der Bezugsdauer gilt nun bis zum 31. Dezember 2025. Anschließend gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten. Ein Anspruch, der über zwölf Monate hinausgehen würde, verfällt Ende Dezember kommenden Jahres.
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December 18, 2024 07:06 ET (12:06 GMT)
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