EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

18.12.2024 / 12:43 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 
2024-12-18 / 12:42 CET/CEST 
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 
Diese Bekanntmachung erfolgt im Namen der RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, der RWE Generation UK plc, der RWE 
Technology UK Limited und der RWE Renewables Management UK Ltd durch die RWE Aktiengesellschaft. 
Die RWE Supply & Trading GmbH UK Branch, die RWE Generation UK plc, die RWE Technology UK Limited und die RWE 
Renewables Management UK Ltd (zusammen die "RWE UK Arbeitgeber") haben jeweils getrennt voneinander 
Belegschaftsaktienprogramme (zusammen die "Rückkaufprogramme") für ihre jeweiligen Arbeitnehmer im Vereinigten 
Königreich (zusammen die "RWE UK Arbeitnehmer") aufgelegt. Danach können RWE UK Arbeitnehmer, sofern sie zur Teilnahme 
an den Belegschaftsaktienprogrammen berechtigt sind, nach eigenem Ermessen einen zuvor von den RWE UK Arbeitgebern 
benannten unabhängigen Treuhänder (nachfolgend der "Treuhänder") anweisen, in ihrem Namen und auf ihre Rechnung für 
einen zuvor festgelegten Teil ihrer monatlichen Vergütung Aktien der RWE Aktiengesellschaft zu erwerben (nachfolgend 
die "Teilnehmeraktien"). Der Treuhänder wird die Teilnehmeraktien monatlich am Markt kaufen und sodann treuhänderisch 
für die betreffenden RWE UK Arbeitnehmer halten. Für Teilnehmeraktien, die von RWE UK Arbeitnehmern entsprechend den 
Belegschaftsaktienprogrammen erworben werden, gewähren die RWE UK Arbeitgeber den RWE UK Arbeitnehmern zusätzliche 
Aktien im Verhältnis von 3:1 (nachfolgend die "Ergänzungsaktien"). Die Ergänzungsaktien werden ausschließlich vom 
Treuhänder mit von den RWE UK Arbeitgebern zur Verfügung gestellten Mitteln am Markt erworben. 
Die RWE UK Arbeitgeber gehen davon aus, dass der Treuhänder bis zu 40.000 Aktien der RWE Aktiengesellschaft (ISIN 
DE0007037129) im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 erwerben wird. Diese Aktien stellen eigene Aktien im 
Sinne des § 71 Abs. 1 Nr. 2 Aktiengesetz dar. Der Aktienrückkauf ist auf einen für den Erwerb der Ergänzungsaktien 
aufzuwendenden Gesamtkaufpreis von EUR 1.600.000,00 begrenzt. 
Der Erwerb der Ergänzungsaktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen der RWE UK Arbeitgeber aus den 
Belegschaftsaktienprogrammen i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche 
Anzahl der zu erwerbenden Ergänzungsaktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 40.000 Aktien hängt von der 
Beteiligung der RWE UK Arbeitnehmer an den Belegschaftsaktienprogrammen ab. 
Die RWE UK Arbeitgeber versichern, dass der Treuhänder den Erwerb der Ergänzungsaktien im Einklang mit Art. 5 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren 
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchführen wird. 
Der Rückkauf wird im Rahmen eines programmierten Rückkaufprogramms der RWE UK Arbeitgeber durchgeführt, auf das Art. 4 
Abs. 2 lit. b der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechend Anwendung findet. Die RWE Aktiengesellschaft und/ 
oder die RWE UK Arbeitnehmer können Entscheidungen des Treuhänders weder vorgeben, ändern, noch in sonstiger Weise 
beeinflussen. Der Treuhänder ist ausschließlich an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 gebunden. 
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine 
Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während 
dieser Phase nicht geändert. 
Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE Aktiengesellschaft nicht zu einem 
Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Der Treuhänder wird 
ferner an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, 
auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis des 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin. 
Die Rückkaufprogramme können, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder 
aufgenommen werden. 
Informationen zu den mit den Rückkaufprogrammen zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden 
rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über den Verlauf der 
Rückkaufprogramme unter www.rwe.com gemäß der gesetzlichen Bestimmungen berichten. 
Essen, im Dezember 2024 
RWE Aktiengesellschaft 
 
 
 
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2024-12-18 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  RWE Aktiengesellschaft 
              RWE Platz 1 
              45141 Essen 
              Deutschland 
Internet:     www.rwe.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2054033 2024-12-18 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2054033&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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December 18, 2024 06:42 ET (11:42 GMT)

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