EQS-CMS: adesso SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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16.10.2024 / 10:00 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: adesso SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596 
/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm 
adesso SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2024-10-16 / 10:00 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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adesso SE, Dortmund 
WKN: A0Z23Q / ISIN: DE000A0Z23Q5 
 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm 
Der Vorstand der adesso SE hat beschlossen (Ad hoc-Mitteilung vom 11. Oktober 2024), eigene Aktien über die Börse 
zurückzukaufen. Der Aufsichtsrat hat hierzu seine Zustimmung erteilt. 
Die Gesellschaft macht dabei von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 erteilten Ermächtigung zum 
Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) Gebrauch. 
Der Aktienrückkauf wird ab dem 17. Oktober 2024 beginnen und bis längstens zum 11. April 2025 durchgeführt. In diesem 
Zeitraum sollen nach Maßgabe des beschlossenen Rückkaufprogramms eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu 
10 Millionen Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Dies entspricht auf Basis des 
Schlusskurses im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (Stand 10. Oktober 2024: 72,70 Euro) etwa 2,1 % des 
Grundkapitals der Gesellschaft. Die maximale Anzahl der Aktien darf in jedem Fall ein Gesamtvolumen von 200.000 Aktien 
nicht überschreiten. 
Die eigenen Aktien werden zu gesetzlich zulässigen Zwecken zurückerworben. Die Gesellschaft hält bislang keine eigenen 
Aktien. Die aufgrund der Ermächtigung erworbenen Aktien dürfen zusammen mit ggf. auch aus anderen Gründen erworbenen 
eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen. 
Mit dem Rückkauf ist eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig 
und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der adesso SE, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und 
den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibt unberührt. Der Rückkauf der eigenen Aktien erfolgt entsprechend 
den Vorgaben von Art. 5 Abs. 1 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 
2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052) mit Ausnahme der Beschränkungen der in 
Art. 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke. 
Der von der adesso SE gezahlte Gegenwert je adesso-Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf gemäß der von der ordentlichen 
Hauptversammlung vom 3. Juni 2020 erteilten Ermächtigung, den Eröffnungskurs am Erwerbstag im Xetra-Handel (oder einem 
vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber 
hinaus wird entsprechend den Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 kein Kaufpreis 
gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig getätigten 
Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, 
liegt, was auch dann gilt, wenn die Aktien auf unterschiedlichen Handelsplätzen gehandelt werden; maßgeblich ist der 
höhere der beiden Werte. 
Entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen 
täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der durchschnittliche 
Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten 
Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von Auktionsphasen 
abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase verändert. 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder 
aufgenommen werden. Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden gemäß Art. 2 Abs. 
2 und 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der 
Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird 
die adesso SE gemäß Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die bekanntgegebenen Geschäfte auf der 
Internetseite https://www.adesso-group.de/aktienrueckkauf/ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab 
dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
Dortmund, 16. Oktober 2024 
adesso SE 
Der Vorstand 
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2024-10-16 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  adesso SE 
              Adessoplatz 1 
              44269 Dortmund 
              Deutschland 
Internet:     www.adesso-group.de 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2008131 2024-10-16 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2008131&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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