EQS-CMS: RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

14.08.2024 / 14:31 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: RWE Aktiengesellschaft / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung 
(EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
RWE Aktiengesellschaft: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2024-08-14 / 14:29 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 
 
Die RWE Aktiengesellschaft beabsichtigt, im Zeitraum vom 7. Oktober 2024 bis 19. November 2024 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 
AktG Aktien der RWE Aktiengesellschaft (ISIN DE0007037129) zu einem Gesamtkaufpreis von maximal EUR 25.000.000,00 (ohne 
Erwerbsnebenkosten) zu erwerben. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse vom 13. 
August 2024 von EUR 32,29 wären dies bis zu maximal 774.233 Aktien. 
 
Der Erwerb der Aktien dient einzig dem Zweck, Verpflichtungen aus einem Belegschaftsaktienprogramm der RWE 
Aktiengesellschaft i.S.v. Art. 5 Abs. 2 lit. c der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 zu erfüllen. Die tatsächliche Anzahl 
der zu erwerbenden Aktien im Rahmen des vorgesehenen Maximalvolumens von 774.233 Aktien hängt von der Beteiligung der 
Mitarbeiter an dem Belegschaftsaktienprogramm ab. 
 
Diese Mitteilung bezieht sich auf den Rückkauf von Aktien, die im Rahmen des Belegschaftsaktienprogramms für 
Mitarbeiter in Deutschland ausgegeben werden. Das mit Mitteilung vom 20. Dezember 2023 bekannt gemachte 
Rückkaufprogramm für das Belegschaftsaktienprogramm in UK bleibt hiervon unberührt. 
 
Die RWE Aktiengesellschaft wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen 
Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie den anwendbaren Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/ 
1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung (EU) 2016/1052) durchführen. 
 
Der Rückkauf erfolgt unter Führung eines Kreditinstituts, das entsprechend Artikel 4 Abs. 2 lit. b der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst 
von der RWE Aktiengesellschaft trifft. Die RWE Aktiengesellschaft wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen 
des Kreditinstituts nehmen. Das Kreditinstitut ist hierbei an die für Rückkaufprogramme anwendbaren Bestimmungen der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Art. 2 bis 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 gebunden. 
 
Der Rückkauf erfolgt ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse. Es erfolgt keine 
Auftragserteilung während einer Auktionsphase und die vor Beginn einer Auktionsphase erteilten Aufträge werden während 
dieser Phase nicht geändert. 
 
Die Aktien der RWE Aktiengesellschaft werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 erworben. Insofern werden die Aktien der RWE Aktiengesellschaft nicht zu einem 
Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des 
derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Das Kreditinstitut 
wird ferner an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem 
Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche Tagesumsatz wird berechnet auf Basis 
des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens in den 20 Börsentagen vor dem jeweiligen Kauftermin. 
 
Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder 
aufgenommen werden. 
 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des siebten 
Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form angemessen 
bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die RWE Aktiengesellschaft über den Verlauf des Rückkaufprogramms unter www.rwe.com 
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berichten und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe 
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
Essen, im August 2024 
 
RWE Aktiengesellschaft 
 
Der Vorstand 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2024-08-14 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  RWE Aktiengesellschaft 
              RWE Platz 1 
              45141 Essen 
              Deutschland 
Internet:     www.rwe.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
=------------ 

1968221 2024-08-14 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1968221&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

(END) Dow Jones Newswires

August 14, 2024 08:30 ET (12:30 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2024 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der Quontigo Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank

Kurse in EUR
Zeitangaben in CEST (UTC+2)