Ministerium betont Abschluss von zwei wichtigen Digitalabkommen

13.08.2024 / 12:53 Uhr

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Das Bundeswirtschaftsministerium hat den erfolgreichen Abschluss von zwei wichtigen Digitalabkommen betont, die neue Regeln im digitalen Handel begründen. Die über 80 Mitgliedstaten der Welthandelsorganisation WTO hätten sich Ende Juli auf einen finalen Verhandlungstext über das multilaterale Abkommen zu E-Commerce geeinigt. Darüber hinaus seien auch die Verhandlungen zum Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur abgeschlossen worden, erklärte das Ministerium. Bei einem Anteil des Digitalhandels von rund 25 Prozent am gesamten Welthandel stellten beide Abkommen wichtige Erfolge dar.

"In einem so wichtigen Zukunftsbereich wie dem digitalen Handel sind moderne und international geltende Regeln für den Wettbewerb wie auch die Verbraucher von großer Bedeutung", sagte Wirtschafts-Staatssekretär Udo Philipp. Der Verhandlungsabschluss der plurilateralen E-Commerce-Verhandlungen sei daher ein großer Erfolg. "Jetzt gilt es, die Regeln baldmöglichst in Kraft zu setzen." Ebenso sei das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der EU und Singapur ein wichtiger Erfolg für neue Standards und Rechtssicherheit und vertiefe gleichzeitig die Handelsbeziehungen mit dem wirtschaftlich dynamischen und geopolitisch wichtigen Singapur.

Mit dem geeinten plurilateralen Verhandlungstext zu E-Commerce wurden laut den Angaben erstmals globale Regeln für den digitalen Handel ausverhandelt. Sie dienten dazu, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel zu erleichtern, Handelshemmnisse für digital erbrachte Dienstleistungen und digitale Transaktionen abzubauen und auch Schwellen- und Entwicklungsländer stärker in den digitalen Handel zu integrieren. Im Abkommen sei zudem ein Verbot der Erhebung von Zöllen auf elektronische Übertragungen und eine umfassende Ausnahme für Datenschutz verankert. Die Mitgliedstaaten ständen für einen Anteil von über 90 Prozent des weltweiten Handels. Der Abkommenstext müsse nun in das WTO-Regelwerk aufgenommen werden - wie bei anderen multilateralen Abkommen sei dafür ein Konsens aller WTO-Mitgliedsstaaten erforderlich.

Das Digitalabkommen der EU mit Singapur ergänze das im Jahr 2019 in Kraft getretene Freihandelsabkommen um wichtige Regeln im elektronischen Handel, der bereits mehr als 50 Prozent des Dienstleistungshandels zwischen der EU und Singapur ausmache. Als erstes alleinstehendes Digitalabkommen der EU setze es neue Standards und erleichtere grenzüberschreitende Datenflüsse. Dabei würden europäische Verbraucherschutzstandards gewährleistet. Beide Vertragspartner müssten nun die Ratifizierung des Vertrages durch interne Verfahren umsetzen.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/sha

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August 13, 2024 06:52 ET (10:52 GMT)

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