Gericht fordert von Regierung Nachbesserungen am Luftreinhalteprogramm
23.07.2024 / 15:02 Uhr
Von Andrea Thomas
BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung muss bei ihrem Nationalen Luftreinehalteprogramm nachbessern. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied zu einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der internationalen Umweltrechtsorganisation ClientEarth, dass das Nationale Luftreinhalteprogramm teilweise geändert werden müsse, weil es in wesentlichen Teilen auf veralteten Daten beruhe. Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums betonte, "eine Nichteinhaltung der europäischen Reduktionspflichten wurde nicht festgestellt und zusätzliche Maßnahmen ebenfalls nicht verlangt". Die Umwelthilfe erklärte hingegen, dass das Gericht die Bundesregierung wegen zu hoher Luftschadstoffemissionen zu einem der Realität entsprechenden Nationalen Luftreinhalteprogramm verurteilt habe, da das Programm erhebliche Mängel aufweise, um europäische Vorgaben zur Reduzierung von insbesondere Stickstoffoxiden, Feinstaub und Schwefeldioxid einzuhalten.
Die Umwelthilfe wertete die Entscheidung als wegweisendes Urteil. "Zum ersten Mal wird nun die Bundesregierung für ihre jahrelange Untätigkeit bei der Luftreinhaltung verurteilt. Das Gericht hat heute der Verschleppungstaktik der Bundesregierung einen Riegel vorgeschoben und sie dazu verpflichtet, ihr unzureichendes Nationales Luftreinhalteprogramm mit effektiven und bundesweit wirkenden Maßnahmen zu verbessern", sagte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe.
Er betonte, dass seine Organisation die seit neun Jahren überfällige technische Nachrüstung von 8 Millionen Dieselfahrzeugen mit bis zu vierzigfach überhöhten Abgaswerten durchsetzen werde, alternativ deren Stilllegung. Dies werde geschehen "auf Kosten der des Betrugs bereits überführten Dieselkonzerne". Außerdem gehe es um die Filterpflicht für Holzheizungen und Baumaschinen und eine deutliche Reduzierung der intensiven Nutztierhaltung in Verbindung mit einer Flächenbindung der Tierzahlen in Deutschland für weniger Ammoniakausstoß. Ziel sei, "dass die Menschen endlich Saubere Luft zum Atmen haben", so Resch.
Eine Sprecherin des Umweltministeriums betonte hingegen, das Gericht habe "die Komplexität der Prognosen und den damit einhergehenden Aufwand für die Erstellung und Aktualisierung (des Nationalen Luftreinhalteprogramm) anerkannt und festgestellt, dass eine Aktualisierung nicht immer erforderlich ist, sondern von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor diesem Hintergrund hat das Gericht der Bundesregierung aufgegeben, die Prognosen für einzelne Maßnahmen zu aktualisieren."
Allein in Deutschland werden laut Umwelthilfe jährlich knapp 28.000 Menschen vorzeitig aufgrund von Stickstoffdioxid und 68.000 Menschen aufgrund von Feinstaub PM2,5 sterben.
Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com
DJG/aat/sha
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