EQS-Adhoc: Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt

12.07.2024 / 14:36 Uhr

EQS-Ad-hoc: MorphoSys AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out 
Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt 
2024-07-12 / 14:34 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
Schlagwort(e): Squeeze-Out 
Planegg/München, 12. Juli 2024 
 
Ad hoc: Barabfindung im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Outs auf EUR 68,00 festgelegt 
 
MorphoSys AG (FSE: MOR; NASDAQ: MOR) gibt bekannt, dass Novartis BidCo Germany AG dem Vorstand der MorphoSys AG heute 
ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG zur Einberufung der 
Hauptversammlung der MorphoSys AG zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der 
MorphoSys AG auf die Novartis BidCo Germany AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung übermittelt hat. 
Die Novartis BidCo Germany AG hält derzeit rund 91,04 % und nach Abzug der eigenen Aktien gemäß § 62 Abs. 1 Satz 2 UmwG 
rund 91,17 % des Grundkapitals der MorphoSys AG und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die 
Novartis BidCo Germany AG hat die Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 68,00 je Aktie der MorphoSys AG 
festgelegt. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer hat bereits in Aussicht gestellt, dass er nach derzeitigem 
Stand die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung bestätigen wird. 
Der Abschluss und die notarielle Beurkundung des Verschmelzungsvertrags zwischen der MorphoSys AG und der Novartis 
BidCo Germany AG wird in Kürze stattfinden. Auf der Hauptversammlung der MorphoSys AG, die voraussichtlich am 27. 
August 2024 stattfinden wird, soll die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MorphoSys AG auf die 
Novartis BidCo Germany AG gegen eine Barabfindung von EUR 68,00 je Aktie beschlossen werden. 
Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der 
Hauptversammlung der MorphoSys AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das 
Handelsregister am Sitz der MorphoSys AG sowie von der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am Sitz der 
Novartis BidCo Germany AG ab. 
 
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ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG 
Ende der Insiderinformation 
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: 
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung: 
 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zum Verkauf von Aktien der MorphoSys AG dar. 
 
Zukunftsgerichtete Aussagen von MorphoSys 
 
Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsgerichtete Aussagen über MorphoSys AG (die "Gesellschaft"), Novartis BidCo 
Germany AG und das übernahmerechtliche Squeeze-Out, die mit wesentlichen Risiken und Unsicherheiten verbunden sind. 
Zukunftsgerichtete Aussagen schließen Aussagen ein, die die Wörter "voraussieht", "glaubt", "schätzt ein", "erwartet", 
"beabsichtigt", "Ziel", "kann", "plant", "prognostiziert", "voraussagt", "strebt an", "Ziel", "potentiell", "wird", 
"würde", "könnte", "sollte", "setzt fort" und ähnliche Ausdrücke enthalten. 
 
Die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Einschätzung der Gesellschaft zum 
Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bekannte und unbekannte Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen 
könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage und die Liquidität, die Leistung oder die Erfolge der 
Gesellschaft oder die Ergebnisse der Branche wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck 
gebrachten oder implizierten historischen oder zukünftigen Ergebnissen, der Finanzlage und der Liquidität, der Leistung 
oder den Erfolgen abweichen. Selbst wenn die Ergebnisse, die Leistung, die Finanzlage und die Liquidität der 
Gesellschaft sowie die Entwicklung der Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, mit diesen zukunftsgerichteten 
Aussagen übereinstimmen, können sie keine Vorhersagen über Ergebnisse oder Entwicklungen in zukünftigen Zeiträumen 
treffen. Zu den Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse von den in den 
zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen abweichen, gehören unter anderem: Ungewissheiten in 
Bezug auf das Timing des Squeeze-Outs; die Auswirkungen des Squeeze-Outs auf das Verhältnis zu Mitarbeitern, anderen 
Geschäftspartnern oder staatlichen Einrichtungen; dass Novartis BidCo Germany und Novartis AG die potentiellen Vorteile 
der Akquisition von MorphoSys durch Novartis AG nicht realisieren können; mögliche operative Schwierigkeiten bei der 
Integration von MorphoSys in Novartis AG; dass die Erwartungen der Gesellschaft unrichtig sind; die inhärenten 
Ungewissheiten im Zusammenhang mit Wettbewerbsentwicklungen, klinischen Studien und Produktentwicklungsaktivitäten 
sowie behördlichen Zulassungsanforderungen; die Abhängigkeit der Gesellschaft von Kooperationen mit Dritten; die 
Einschätzung des kommerziellen Potenzials der Entwicklungsprogramme der Gesellschaft; und andere Risiken, die in den 
Risikofaktoren in den von der Gesellschaft bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission (SEC) 
eingereichten Unterlagen, einschließlich des Jahresberichts der Gesellschaft auf Formular 20-F, angegeben sind. 
Angesichts dieser Ungewissheiten wird dem Leser empfohlen, sich nicht auf solche zukunftsgerichteten Aussagen zu 
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser 
Mitteilung. Die Gesellschaft lehnt ausdrücklich jede Verpflichtung ab, solche zukunftsgerichteten Aussagen in diesem 
Dokument zu aktualisieren, um geänderte Erwartungen in Bezug darauf oder auf geänderte Ereignisse, Bedingungen oder 
Umstände, auf denen eine solche Aussage beruht oder die die Wahrscheinlichkeit beeinflussen können, dass die 
tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, zu reflektieren, es sei denn, 
dies ist ausdrücklich gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben. 
 
Über MorphoSys 
Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. 
Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um 
neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen 
Hauptsitz in Planegg, Deutschland und führt sein Geschäft in den USA von Boston, Massachusetts. Mehr Informationen 
finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter). 
 
Für mehr Informationen kontaktieren Sie bitte: 
 
MorphoSys AG 
 
Dr. Julia Neugebauer 
Vice President, Global Investor Relations 
Tel: +49 (0)89 / 899 27 179 
julia.neugebauer@morphosys.com 
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2024-07-12 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  MorphoSys AG 
              Semmelweisstr. 7 
              82152 Planegg 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)89 899 27-0 
Fax:          +49 (0)89 899 27-222 
E-Mail:       investors@morphosys.com 
Internet:     www.morphosys.com 
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WKN:          663200 
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              München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Nasdaq 
EQS News ID:  1945449 
 
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1945449 2024-07-12 CET/CEST

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