EQS-CMS: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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05.07.2024 / 13:04 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA / Aktienrückkaufprogramm - Bekanntgabe 
HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2024-07-05 / 13:03 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Betreff: HORNBACH Holding AG & Co. KGaA: Bekanntgabe von Informationen zu einem Rückkaufprogramm gemäß Art. 2 Abs. 1 
der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
Angaben zum Emittenten und Inhalt: 
Name:  HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
Adresse:  Hornbachstr. 11, 76879 Bornheim 
Inhalt der Meldung: Aktienrückkaufprogramm 
 
Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 
Informationen zu einem Rückkaufprogramm 
 
Der Vorstand der HORNBACH Management AG, der Komplementärin der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA (die "HORNBACH Holding" 
oder die "Gesellschaft") mit Sitz in Neustadt (ISIN DE0006083405), hat am 1. Juli 2024 den Erwerb von bis zu 50.000 
Stück eigenen Aktien durch die HORNBACH Holding gemäß § 278 Abs. 3 i.V.m. § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG beschlossen. 
 I. Zweck des Rückkaufprogramms 
Die erworbenen eigenen Aktien sollen Ende des Jahres 2024 im Rahmen eines Belegschaftsaktienprogramms an Mitarbeiter 
der HORNBACH Holding bzw. Mitarbeiter von mit der HORNBACH Holding verbundenen Unternehmen ausgegeben werden. Das 
Rückkaufprogramm hat damit als seinen einzigen Zweck die Erfüllung von Verpflichtungen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 
lit. c) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014. 
II. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird 
Als größtmöglichen Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) hat der 
Vorstand der HORNBACH Management AG für das Programm den Betrag von EUR 5.000.000,00 zugewiesen. 
Der gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Durchschnitt der Schlusskurse für die Aktien der 
Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten 
fünf Handelstagen vor dem jeweiligen Erwerb nicht um mehr als 10% unter- bzw. überschreiten. 
Im Rahmen des Rückkaufprogramms dürfen zudem nach Art. 3 Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Aktien nicht 
zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher 
sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. 
III. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien 
Insgesamt sollen bis zu 50.000 Stückaktien der Gesellschaft erworben werden. Dies entspricht ca. 0,31% des 
Grundkapitals der Gesellschaft. 
Pro Tag dürfen nicht mehr als 25% des jeweiligen durchschnittlichen Tagesumsatzes im XETRA-Handel (oder einem 
vergleichbaren Nachfolgesystem) der Frankfurter Wertpapierbörse zurückgekauft werden. Der durchschnittliche Tagesumsatz 
ist vom durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin abzuleiten. 
IV. Dauer des Programms 
Das Rückkaufprogramm wird voraussichtlich am 09. Juli 2024 beginnen und ist zeitlich bis zum Ende des Geschäftsjahres 
2024/25 der Gesellschaft, d.h. bis zum 28. Februar 2025, befristet. Das Programm kann unter Wahrung der zu beachtenden 
rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. 
 V. Weitere Einzelheiten 
Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine 
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Gesellschaft unabhängig und unbeeinflusst von der 
HORNBACH Holding treffen wird. Das Kreditinstitut hat sich gegenüber der Gesellschaft unter anderem auch verpflichtet, 
die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. 
Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden in einer den Anforderungen des Art. 2 
Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des 
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte angemessen bekanntgegeben werden. 
Darüber hinaus wird die Gesellschaft gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die 
bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website (www.hornbach-holding.de) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen 
und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der angemessenen Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich 
zugänglich bleiben. 
Bornheim (Pfalz), den 5. Juli 2024 
HORNBACH Management AG 
Der Vorstand 
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2024-07-05 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  HORNBACH Holding AG & Co. KGaA 
              Hornbachstraße 11 
              76879 Bornheim 
              Deutschland 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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1940701 2024-07-05 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=1940701&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7e43f1f857-252a-44a4-bbde-f4a32f6a5492

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