EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016
19.03.2025 / 15:03 Uhr
EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016 2025-03-19 / 15:02 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 Der am 17. März 2025 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") beschlossene Aktienrückkauf beginnt am 24. März 2025. Im Zeitraum bis längstens zum 16. Januar 2026 sollen eigene Aktien der Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 350.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 14.000.000 Stückaktien, zurückgekauft werden. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen verwendet und an Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Aufsichtsrats können die erworbenen Aktien auch zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten auf Aktien der Gesellschaft, die mit Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen ihrer Vergütung vereinbart wurden, genutzt werden. Soweit die erworbenen Aktien für diese Zwecke nicht benötigt werden, dürfen sie für andere rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Siemens Healthineers AG am 15. Februar 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch. Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein anderes Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen. Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs einer Siemens Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO"), einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.siemens-healthineers.com/deu/ investor-relations/share veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. München, im März 2025 Siemens Healthineers AG Der Vorstand =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 2025-03-19 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com =---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Siemens Healthineers AG Siemensstr. 3 91301 Forchheim Deutschland Internet: https://www.siemens-healthineers.com Ende der Mitteilung EQS News-Service =------------
2103220 2025-03-19 CET/CEST
Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2103220&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face
(END) Dow Jones Newswires
March 19, 2025 10:03 ET (14:03 GMT)
Copyright © 2025 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk
DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG
Bitte beachten Sie das Regelwerk
DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG
Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CET (UTC+1)

Top 5 Umsatz
Realtime Quotes
Letzte Aktualisierung:
19.03.2025 @ 21:55:41
Letzte Aktualisierung:
19.03.2025 @ 21:55:41