EQS-CMS: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016

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19.03.2025 / 15:03 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Siemens Healthineers AG / Siemens Healthineers AG: Veröffentlichung einer 
Kapitalmarktinformation 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 
Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016 
2025-03-19 / 15:02 CET/CEST 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 
Nr. 2024/2809 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 
Der am 17. März 2025 vom Vorstand der Siemens Healthineers AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") beschlossene 
Aktienrückkauf beginnt am 24. März 2025. Im Zeitraum bis längstens zum 16. Januar 2026 sollen eigene Aktien der 
Gesellschaft im Wert von bis zu EUR 350.000.000,00 (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 14.000.000 Stückaktien, 
zurückgekauft werden. Die erworbenen Aktien werden im Zusammenhang mit aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise 
Belegschaftsaktienprogrammen der Gesellschaft oder von mit ihr verbundenen Unternehmen verwendet und an Personen, die 
in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, sowie an 
Organmitglieder von mit der Gesellschaft verbundenen Unternehmen ausgegeben. Vorbehaltlich eines entsprechenden 
Beschlusses des Aufsichtsrats können die erworbenen Aktien auch zur Bedienung von Erwerbspflichten oder Erwerbsrechten 
auf Aktien der Gesellschaft, die mit Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen ihrer Vergütung vereinbart 
wurden, genutzt werden. Soweit die erworbenen Aktien für diese Zwecke nicht benötigt werden, dürfen sie für andere 
rechtlich zulässige Zwecke verwendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung 
der Siemens Healthineers AG am 15. Februar 2022 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 
Nr. 8 Aktiengesetz Gebrauch. 
Mit der Durchführung des Rückkaufs wird ein Kreditinstitut beauftragt, das selbstständig seine Entscheidungen über den 
Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig von der Gesellschaft trifft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat des 
Kreditinstituts im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben vorzeitig zu beenden und ein anderes 
Wertpapierhaus oder Kreditinstitut zu beauftragen, bleibt unberührt. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu 
beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit gestoppt, unterbrochen und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. 
Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) 
erfolgen. 
Der Kaufpreis je zurückerworbener Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den am Handelstag durch die Eröffnungsauktion 
ermittelten Kurs einer Siemens Healthineers-Aktie im Xetra-Handel (oder in einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um 
nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 % unterschreiten. 
Darüber hinaus ist das Kreditinstitut verpflichtet, die jeweils geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere die 
Handelsbedingungen des Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (nachfolgend auch die "Rückkauf-VO"), 
einzuhalten. Entsprechend der Rückkauf-VO darf u.a. kein Preis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig 
getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils 
auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der 
Rückkauf-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, 
an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem 
durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin. 
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 Rückkauf-VO entsprechenden Weise in detaillierter 
sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Zudem 
wird die Siemens Healthineers AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.siemens-healthineers.com/deu/ 
investor-relations/share veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens 
fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
München, im März 2025 
Siemens Healthineers AG 
Der Vorstand 
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2025-03-19 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Siemens Healthineers AG 
              Siemensstr. 3 
              91301 Forchheim 
              Deutschland 
Internet:     https://www.siemens-healthineers.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2103220 2025-03-19 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2103220&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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March 19, 2025 10:03 ET (14:03 GMT)

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