EQS-Adhoc: pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären

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21.02.2025 / 21:01 Uhr

EQS-Ad-hoc: pferdewetten.de AG / Schlagwort(e): Jahresbericht 
pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die 
Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären 
2025-02-21 / 21:00 CET/CEST 
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pferdewetten.de AG: Abschlussprüfer wird als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 eventuell die 
Einschränkung oder die Versagung des Bestätigungsvermerks erklären 
 
 
Düsseldorf, 21. Februar 2025 
 
Ein Gespräch mit dem Abschlussprüfer der Gesellschaft, der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (" 
Abschlussprüfer"), hat ergeben, dass eventuell die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 
2023 auf Basis der vorliegenden Unterlagen und Informationen beendet wird. Dies würde voraussichtlich zur Folge haben, 
dass der Abschlussprüfer aufgrund der aus seiner Sicht bestehenden Prüfungshemmnisse und aufgrund der vor der 
Durchführung der beiden avisierten Kapitalerhöhungen aus seiner Sicht noch nicht sicheren positiven 
Fortführungsprognose den Bestätigungsvermerk einschränken oder versagen wird. 
 
Der Abschlussprüfer begründet die Prüfungshemmnisse in Bezug auf die Bewertung von speziellen Begebenheiten des 
Wettgeschäfts, wo derzeit nicht überbrückbare unterschiedliche Betrachtungsweisen vorlägen. 
 
Ohne die Durchführung der beiden von der Gesellschaft per Ad hoc-Meldung vom 10.01.2025 avisierten Kapitalerhöhungen 
und die damit verbundenen Liquiditätszuflüsse sieht der Wirtschaftsprüfer ferner die Fortführung der Gesellschaft als 
gefährdet an. Ein von der Gesellschaft im Zusammenhang mit der Prolongation eines Ende März 2025 fälligen Darlehens 
beauftragtes IDW S6-Gutachten könnte nach aktuellem Sachstand den Umstand aufzeigen, dass ein wesentliches 
Zahlungsunfähigkeitsrisiko besteht, falls weder die beiden Kapitalerhöhungen vollständig gezeichnet werden noch die 
Darlehensprolongation zustande kommt. 
 
Die Gesellschaft sieht sich der Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 Euro durch das Bundesamt für 
Justiz ausgesetzt, wenn sie nicht bis Anfang März 2025 den geprüften und gebilligten Jahresabschluss 2023 
veröffentlicht. 
 
Sollte der Wirtschaftsprüfer die Testierung des Jahresabschlusses 2023 versagen, werden Vorstand und Aufsichtsrat in 
der Folge unmittelbar eine Hauptversammlung einberufen, um dieser den nicht testierten Jahresabschlusses 2023 zur 
Billigung vorzulegen. Durch Einspruch gegen die Ordnungsgeldandrohung und einen Wiedereinsetzungsantrag soll versucht 
werden, die Zahlung des Ordnungsgeldes bis zur Billigung und Veröffentlichung des untestierten Jahresabschlusses 2023 
zu vermeiden. 
 
Die von den eigenen Rechtsanwälten und dem Abschlussprüfer gemachten Hinweise zur Optimierung in den Bereichen 
Corporate Governance und den internen operativen Abläufen geht die Gesellschaft bereits seit Mitte 2024 nach und hat 
diese zum wesentlichen Teil bereits umgesetzt. Der Hauptversammlung wird der Vorstand insbesondere diese Punkte und 
deren künftige Handhabung erläutern. 
 
 
Mitteilende Person: 
Pierre Hofer, Vorstand 
 
Kontakt: 
pferdewetten.de AG 
Telefon: +49 (0) 211 781 782 10 
E-Mail: ir@pferdewetten.de 
www.pferdewetten.ag 
Ende der Insiderinformation 
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und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  pferdewetten.de AG 
              Kaistr. 4 
              40221 Düsseldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)2 11 / 7817820 
Fax:          +49 (0)2 11 / 78178299 
E-Mail:       verwaltung@pferdewetten.de 
Internet:     www.pferdewetten.ag 
ISIN:         DE000A2YN777 
WKN:          A2YN77 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, 
              Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2090017 
 
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2090017 2025-02-21 CET/CEST

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