EQS-CMS: Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

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29.04.2025 / 10:21 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Rohstoff AG / Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer 
Kapitalmarktinformation 
Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-04-29 / 10:20 CET/CEST 
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Deutsche Rohstoff AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) 2016/1052 
Wie am 23. April 2025 veröffentlicht, hat der Vorstand der Deutsche Rohstoff AG in Mannheim ("DRAG") mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, im Zeitraum vom 25. April 2025 bis längstens zum 24. April 2026 eigene Aktien zu einem 
Gesamtkaufpreis (ohne Nebenkosten) von maximal 4.000.000 EUR über die Börse zu erwerben. Der Rückkauf erfolgt auf 
Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2022. Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen werden. 
Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Deutsche Börse AG erfolgt nach Maßgabe des Artikels 5 der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Verbindung mit den Bestimmungen der 
Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/ 
2014 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und 
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachfolgend: Verordnung (EU) 2016/1052). Der Rückkauf erfolgt unter 
Beauftragung eines oder mehrerer Kreditinstitute. Die Kreditinstitute müssen den Erwerb der DRAG-Aktien in 
Übereinstimmung mit den oben genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Hauptversammlungsermächtigung 
vom 28. Juni 2022 einhalten. Die Kreditinstitute sind insbesondere verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 
der Verordnung (EU) 2016/1052 einzuhalten. 
Die Kreditinstitute treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien entsprechend Artikel 4 Abs. 
2b) der Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig und unbeeinflusst von der DRAG. Die DRAG wird insoweit keinen Einfluss auf 
die Entscheidungen der Kreditinstitute nehmen. Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen 
Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen oder gegebenenfalls wieder aufgenommen werden. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkauf 2025/2026 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des 
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Form 
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die DRAG die bekanntgegebenen Geschäfte auf ihrer Website unter https:// 
rohstoff.de/de/investoren/aktie-und-anleihe/aktienrueckkaufprogramm-2025 veröffentlichen und dafür sorgen, dass die 
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
Mannheim, im April 2025 
Kontakt 
Deutsche Rohstoff AG 
Tel. +49 621 490 817 0 
info@rohstoff.de 
 
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2025-04-29 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Deutsche Rohstoff AG 
              Q7, 24 
              68161 Mannheim 
              Deutschland 
Internet:     www.rohstoff.de 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2126626 2025-04-29 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2126626&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

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