EU-Kommission nimmt Lufthansa-Anordnung zu Condor-Zubringerflügen zurück

27.02.2025 / 13:26 Uhr

DOW JONES--Die Lufthansa muss dem Ferienflieger Condor für dessen Destination New York vorerst doch keinen Zugang zu ihren Anschlussverbindungen vom und zum Flughafen Frankfurt gewähren. Hatte die EU-Kommission noch Mitte Januar entschieden, dass die Lufthansa die Übergangsregelungen über den Zubringerverkehr für Condor von Juni 2024 wieder in Kraft setzen müsse, so teilten die Kartellhüter am Donnerstag nach weiterer Prüfung nun mit, dass nicht alle Voraussetzungen für die Anordnung einstweiligen Maßnahmen erfüllt seien. Das Verfahren werde deshalb eingestellt.

Ihre Untersuchung habe sich auf die Frage konzentriert, ob einstweilige Maßnahmen zum Schutz des Wettbewerbs auf der Strecke Frankfurt-New York erforderlich seien, nachdem im Dezember eine Vereinbarung über Zubringerverkehre zwischen Condor und Lufthansa ausgelaufen ist.

Die Kommission hatte die Anordnung im Rahmen ihrer umfassenderen Untersuchung möglicher Wettbewerbsbeschränkung auf Transatlantikstrecken durch das Gemeinschaftsunternehmen A++ von Lufthansa, United und Air Canada getroffen, die im August eingeleitet wurde und fortgesetzt wird.

Die Lufthansa war nicht umgehend für eine Stellungnahme zu erreichen.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/sha/rio

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February 27, 2025 07:25 ET (12:25 GMT)

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