EQS-CMS: SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

24.04.2025 / 07:02 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: SAP SE / Aktienrückkaufprogramm 
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-04-24 / 07:00 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
SAP SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
 
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm 
 
Walldorf, den 24. April 2025 
Die vierte Tranche des von der SAP SE mit Pressemitteilung vom 16. Mai 2023 angekündigten Aktienrückkaufprogramms mit 
einem Gesamtvolumen von bis zu 5 Mrd. EUR und einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 wird ab dem 24. April 2025 
(frühester möglicher Erwerbszeitpunkt) durchgeführt. Im Zeitraum bis spätestens zum 19. Dezember 2025 (spätester 
möglicher Erwerbszeitpunkt) sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten in Höhe von insgesamt bis zu 
1,4 Mrd. EUR (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse zurückgekauft werden. Auf Basis des Schlusskurses im Xetra-Handel 
der Frankfurter Wertpapierbörse vom 23. April 2025 von 241,70EUR wären dies bis zu 5.792.304 Aktien und rund 0,4715% des 
Grundkapitals. Der Rückkauf soll ausschließlich über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse erfolgen. Zur 
rechtssicheren Durchführung der Hauptversammlung ist vorgesehen, dass in der Zeit vom 05. Mai 2025 bis zum 14. Mai 2025 
(je einschließlich) keine Erwerbe stattfinden. 
Der Vorstand macht dabei mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der am 11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten 
Ermächtigung Gebrauch. Danach ist die SAP SE ermächtigt, bis zum Ablauf des 10. Mai 2028 eigene Aktien mit einem auf 
diese entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 120 Mio. EUR zu erwerben mit der Maßgabe, dass 
auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die 
Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem 
Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die maximale Anzahl von Aktien, die SAP unter der 
bestehenden Ermächtigung erwerben darf, beträgt demnach 61.770.250 Aktien. Die Ermächtigung vom 11. Mai 2023 kann 
einmalig, mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen durch die Gesellschaft ausgeübt werden. 
Beim Erwerb über die Börse darf der Erwerbspreis für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) gemäß der von der am 
11. Mai 2023 von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung den durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie an der 
Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten drei Börsentagen vor dem Erwerb der Aktien, ermittelt auf der Basis des 
arithmetischen Mittels der Schlussauktionspreise der SAP-Aktie im XETRA-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder 
einem an dessen Stelle getretenen elektronischen Handel, um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 20 
% unterschreiten. 
Darüber hinaus ist die mandatierte Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikel 3 der Delegierten Verordnung 
(EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (nachfolgend: EU-VO 2016/1052) zu beachten. Dementsprechend wird 
kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des zuletzt an dem Handelsplatz, an dem der Kauf stattfindet, unabhängig 
getätigten Abschlusses bzw. über dem des letzten höchsten unabhängigen Angebots an dem Handelsplatz, an dem der Kauf 
stattfindet, liegt; maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Ferner wird an einem Tag nicht mehr als 25 % des 
durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an dem Handelsplatz, an welchem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben; der 
durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor 
dem konkreten Kauftermin. Orders für Rückkäufe werden nur innerhalb des laufenden Handels und nicht im Rahmen von 
Auktionsphasen abgegeben und zu Beginn einer Auktionsphase bestehende Orders werden nicht während dieser Phase 
verändert werden. 
Die Gesellschaft darf die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der ihr durch die Hauptversammlung vom 11. 
Mai 2023 erteilten Ermächtigung verwenden. 
Der Rückkauf erfolgt im Übrigen unter Beachtung der Vorgaben der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (nachfolgend: MAR) in Verbindung mit den Bestimmungen der 
EU-VO 2016/1052 mit Ausnahme der Beschränkung auf einen der in Artikel 5 Abs. 2 MAR genannten Zwecke. 
Der Aktienrückkauf wird durch Einschaltung einer unabhängigen Bank erfolgen, die im eigenen Namen für Rechnung der 
Gesellschaft handeln wird. Die Bank muss den Erwerb von Aktien der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den oben 
genannten Regelungen durchführen und die Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung der SAP SE vom 11. Mai 2023 
einhalten. 
Die Bank trifft ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der 
Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder 
mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. 
Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit beendet, unterbrochen und 
gegebenenfalls wiederaufgenommen werden. 
Sämtliche Transaktionen unter dem Aktienrückkaufprogramm werden in einer den Anforderungen des Artikel 2 Abs. 2 und 3 
der EU-VO 2016/1052 entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung in 
detaillierter sowie in aggregierter Form angemessen bekannt gegeben. Ferner wird die Gesellschaft gemäß Artikel 2 Abs. 
3 der EU-VO 2016/1052 die Geschäfte auf ihrer Internetseite unter https://www.sap.com/investors/de.html (dort unter der 
Rubrik Aktie/ Aktienrückkäufe) veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe 
mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
SAP SE 
Der Vorstand 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2025-04-24 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  SAP SE 
              Dietmar-Hopp-Allee 16 
              69190 Walldorf 
              Deutschland 
Internet:     www.sap.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
=------------ 

2122780 2025-04-24 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2122780&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

(END) Dow Jones Newswires

April 24, 2025 01:01 ET (05:01 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2025 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CEST (UTC+2)

Kurssuche

Zertifikatesuche

Kursliste Zertifikate

Handelszeit
7:30 bis 22:00 Uhr