EQS-Adhoc: BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich

23.02.2025 / 23:34 Uhr

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Finanzierung 
BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich 
2025-02-23 / 23:31 CET/CEST 
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BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich 
München, 23. Februar 2025 - Die BayWa AG hat sich mit Energy Infrastructure Partners (EIP), dem Mitgesellschafter in 
der BayWa r.e. AG kommerziell geeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die im Wesentlichen 
von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit ("change-of-control") an der BayWa r.e. AG durch EIP 
führt. Im Rahmen der Kapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprüche aus 
Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund EUR 350 Mio. aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung 
und zusätzlich bereitgestellten Fremdfinanzierungen kann ein - im Rahmen der Aktualisierung des Sanierungsgutachtens 
identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarf der BayWa r.e. in Höhe von ca. EUR 435 Mio. bis 2028 abgedeckt 
werden. Der Bedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischer Unsicherheiten und der damit verbundenen 
Volatilität im Markt für erneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich die Beteiligung der 
BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35 % reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa 
r.e. AG im Konzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AG finanziell entsprechend ihrem 
kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt, was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des 
Werts der Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AG konzentriert sich durch die Abgabe der 
Mehrheit intensiver auf ihr Kerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielle Einigung muss 
noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarf der Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats 
der BayWa AG. Die Durchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden Vereinbarungen wird in jedem 
Fall unter dem Vorbehalt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen. 
Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG 
führt zu einem negativen Eigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes der Hälfte des 
Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positive Fortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin. 
Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG aus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem 
das Sanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen der Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen 
Finanzierungspartnern der BayWa AG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und 
Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondere eine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr 
bis Ende 2028 erwartet. Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus, dass es gelingen 
wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen der Sanierungsvereinbarung zu erzielen. 
Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen des Restrukturierungsplans im Rahmen des 
StaRUG-Verfahrens. Durch das StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppe eingegriffen. 
Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichung des Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die 
Inanspruchnahme weiterer Verfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. Der Vorstand geht 
weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreich abgeschlossen und damit eine angepasste 
Sanierungsvereinbarung und Finanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028) wirksam vereinbart 
werden können. 
Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf den Veröffentlichungstermin des Jahres- und 
Konzernabschlusses sowie den Termin der ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den 27. Mai 
2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben. 
Kontakt: 
Josko Radeljic, BayWa AG, 
Head of Investor Relations, 
Tel. +49 (0)89/9222-3887, 
E-Mail: josko.radeljic@baywa.de 
Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG, 
Head of Corporate Communications, 
Tel. +49 (0)89/9222-3680, 
E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de 
Ende der Insiderinformation 
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2025-02-23 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  BayWa AG 
              Arabellastraße 4 
              81925 München 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0)89/ 9222-3691 
Fax:          +49 (0)89/ 9212-3680 
E-Mail:       presse@baywa.de 
Internet:     www.baywa.com 
ISIN:         DE0005194062, DE0005194005, 
WKN:          519406, 519400, 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
              Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2090049 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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