Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz und Freistellung des Existenzminimums zu

22.11.2024 / 10:41 Uhr

DOW JONES--Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt, das eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen aus verschiedenen Bereichen enthält. Außerdem wurde auch einem Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums zugestimmt, bei dem der Grundfreibetrag um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht wird.

Zum Jahressteuergesetz zählt etwa die Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen sowie die Streichung der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte und Forderungsausfälle im Privatvermögen. So sollen ungerechtfertigte Steuerforderungen verhindert werden, weil bislang Gewinne zwar versteuert, aber Verluste nicht entsprechend berücksichtigt werden. Die Regelung soll rückwirkend auf alle noch offenen Fälle angewendet werden.

Zudem werde die Möglichkeit der aufgeschobenen Besteuerung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auf Kernkonzernstrukturen erweitert. Auch sollen die abziehbaren Kosten für Kinderbetreuung von zwei Drittel auf 80 Prozent und im Maximalbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro erhöht werden.

Auch für Stromspeicher sollen sich mit dem Gesetz die steuerlichen Rahmenbedingungen verbessern. So sollen bei der Gewerbesteuer künftig Regelungen analog zu Windkraft- und Solaranlagen gelten. Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Klarstellung zur Vermietung von Wohnraum an hilfebedürftige Personen. Diese stellt demnach die Erfüllung wohngemeinnütziger Zwecke dar. Bezahlbares Wohnen soll so Personen mit geringen Einkommen durch steuerbegünstigte Körperschaften ermöglicht werden.

Außerdem sind Änderungen auch bei der Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuerrecht vorgesehen. Künftig gilt, dass die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden kann, wenn der Umsatz im vorangegangenen Jahr nicht über 25.000 Euro (bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro (bisher 50.000 Euro) liegt. Höhere Freigrenzen gibt es künftig auch für Haus- und Hobbybrauer. Die für diese vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier wird von 2 auf 5 Hektoliter erhöht.

(Mitarbeit: Andreas Kißler)

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/uxd

(END) Dow Jones Newswires

November 22, 2024 04:40 ET (09:40 GMT)

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