POLITIK-BLOG/Dobrindt: "Manipulationsversuch" der Ampel gescheitert

30.07.2024 / 12:16 Uhr

Die Übersicht in Kurzmeldungen zu Entwicklungen, Ergebnissen und Einschätzungen rund um die bundesdeutsche Politik:

Dobrindt: "Manipulationsversuch" der Ampel gescheitert 

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt wertet das Urteil zur Wahlrechtsreform als "Niederlage der Ampel" vor dem Bundesverfassungsgericht. "Die bewusste Wahlrechtsmanipulation der Ampel wurde vom Bundesverfassungsgericht gestoppt", sagte Dobrindt dem Nachrichtenportal T-Online. "Der Versuch des eigenen Machterhalts der Ampel, mittels Manipulation des Wahlrechts andere Parteien aus dem Deutschen Bundestag zu drängen, ist gescheitert." Damit sei offensichtlich geworden, dass die Ampel-Koalition einen verfassungswidrigen Versuch unternommen habe, große gesellschaftliche und regionale politische Strömungen aus der politischen Willensbildung bewusst auszuschließen. "Dieser bewusste Manipulationsversuch war in höchstem Maße respektlos gegenüber den Wählerinnen und Wählern und der Demokratie an sich", meinte der CSU-Politiker.

Ramelow: Karlsruher Urteil schafft Klarheit 

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform begrüßt. "Mit seinem Urteil schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit", sagte Ramelow der Funke Mediengruppe. "Die Grundmandatsklausel ist ein wichtiger Baustein für ein demokratisches und vielfältiges Parlament." Das habe Karlsruhe deutlich gemacht und sei damit der Verfassungsbeschwerde der Linken und der CSU gefolgt. Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil die zentrale Regelung eines künftigen Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten bestätigt, die Grundmandatsklausel aber vorübergehend wieder in Kraft gesetzt, die eigentlich wegfallen sollte. Laut dieser Klausel können Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben, aber drei Direktmandate gewinnen.

CDU-Politiker Frei: Kappung direkt gewonnener Mandate unklug 

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei (CDU) hat nach dem Karlsruher Urteil die vorgesehene Kappung von Direktmandaten kritisiert und der Ampel-Koalition angeboten, erneut über die Anpassung des Wahlrechts zu verhandeln. "Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu akzeptieren. Allerdings ist nicht alles, was rechtlich möglich ist, auch politisch klug", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung und der Kappung von direkt gewonnenen Mandaten wird das Vertrauen in die Demokratie und das Mehrheitsprinzip ganz sicher nicht gestärkt", warnte Frei. "Als Union sind wir gegenüber der Koalition jederzeit gesprächsbereit, wenn es darum geht, eine bessere Lösung zur Verkleinerung des Bundestages zu finden." Frei begrüßte, dass die Grundmandatsklausel bestehen bleibe. "Der offensichtliche Versuch, politische Konkurrenten über den Umweg des Wahlrechts auszuschalten, ist von Karlsruhe vereitelt worden", sagte er. "Die Grundmandatsklausel abzuschaffen zu wollen, war ein Frontalangriff auf die Union, der nun klar abgewehrt worden ist."

Grüne wollen keine Schnellschüsse zum neuen Wahlrecht 

Die Grünen wollen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform gegen keine schnelle erneute Änderung des Gesetzes noch vor der nächsten Wahl. "Die Verkleinerung des Bundestages ist ein großer Erfolg. Dies haben wir gegen den erbitterten Widerstand insbesondere der CSU durchgesetzt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Till Steffen. "Rechtzeitig für die nächste Bundestagswahl haben wir Klarheit", betonte er. Diese Entscheidung schaffe Stabilität für das Wahlrecht. Das Thema Grundmandatsklausel solle man sich in Ruhe anschauen. "Von Schnellschüssen vor der nächsten Bundestagswahl raten wir ab", betonte Steffen. Das Gericht hatte in seinem Urteil eine Fünf-Prozent-Hürde ohne Grundmandatsklausel für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, die zentrale Regelung eines künftigen Wegfalls von Überhang- und Ausgleichsmandaten aber bestätigt.

FDP: Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt 

Die FDP sieht in dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht eine Unterstützung für den Kurs der Ampel-Koalition in der Sache. "Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt", sagte der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Konstantin Kuhle. Wolle die Politik das Land reformieren, dann dürfe sie sich selbst nicht ausnehmen. Aus diesem Grund dürfe der Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. "Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts", sagte Kuhle. In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätige das Urteil die Reform voll und ganz. Das Urteil zeige, dass es richtig war, zu Beginn der Legislaturperiode eine Wahlrechtsform auf den Weg zu bringen, die einem sich verändernden Parteiensystem Rechnung trage und sicherstelle, dass die Wählerinnen und Wähler vor der Wahl wüssten, wie viele Abgeordnete es nach der Wahl geben werde. Die bewährte Verbindung zwischen Verhältnis- und Personenwahl bleibe erhalten.

SPD warnt vor vorschnellen Rückschlüssen auf Abschiebungen 

Der SPD-Innenexperte Lars Castellucci hat davor gewarnt, aus dem viel beachteten Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster vorschnelle Rückschlüsse auf Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien zu ziehen. "Das Urteil des OVG Münster sagt nichts zur Frage von Abschiebungen von Schwerstkriminellen oder terroristischen Gefährdern, sondern zum sogenannten subsidiären Schutz. Beide Themen sollte man trennen", sagte Castellucci der Rheinischen Post. Im konkreten Fall sei es um einen Straftäter aus Syrien gegangen, der vor dem Verwaltungsgericht die Anerkennung des vollen Schutzstatus als Flüchtling einklagen wollte. "Wem Folter, unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen, der kann nicht abgeschoben werden. Wer in Deutschland eine Straftat begeht, muss diese zunächst mindestens überwiegend hier verbüßen", erklärte der SPD-Politiker. Ob danach eine Abschiebung erfolge, solle auch "daran beurteilt werden, was für unsere Sicherheit sinnvoller ist".

Kommunen und Verbände fordern mehr Mittel für Hitzeschutz 

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, Katja Dörner, hat Bund und Länder aufgefordert, die Städte und Gemeinden bei der Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen finanziell stärker zu unterstützen. Zwar hätten viele Kommunen bereits Hitzeaktionspläne, doch "ein kommunaler Hitzeaktionsplan bleibt ein Papiertiger, wenn wir die geplanten Maßnahmen nicht umsetzen können, weil den Kommunen das Geld fehlt", sagte Dörner der Rheinischen Post. Allein würden die Städte die Daueraufgabe Hitzeschutz finanziell nicht stemmen können. Auch die Präsidentin des Sozialverbandes VDK, Verena Bentele, forderte zusätzliche finanzielle Mittel für die Umsetzung von Hitzeschutzmaßnahmen in den Kommunen. Konkret müssten "vor allem Altersheime, Kindergärten, Schulen und Krankenhäuser mit Klimaanlagen ausgerüstet werden". Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Sabine Bösing, forderte mehr Zugang von Obdachlosen zu Hitzeschutz. Notwendig sei die Einführung eines Hitzeschutzfonds. Das Bundesbauministerium hatte am Vortag eine Strategie für den Hitzeschutz in der Stadtentwicklung und im Bauwesen vorgelegt.

Wadephul fordert Bundestagsdebatte über Stationierung 

Der Verteidigungsexperte der Unionsfraktion, Johann Wadephul (CDU), sieht Bedarf für eine Bundestagsdebatte über die geplante Stationierung von US-Langstreckenwaffen in Deutschland. "Natürlich muss der Bundestag diese Frage diskutieren. Die Kommunikation der Bundesregierung dazu ist unterirdisch", sagte er der Rheinischen Post. "Wenn eine derart wichtige Entscheidung nur per Pressekonferenz mitgeteilt wird, verlieren wir die notwendige Unterstützung im Parlament und in der Öffentlichkeit", warnte Wadephul. Dabei gebe es überzeugende Argumente, so der Verteidigungsexperte. "Die Stationierung ist die notwendige Antwort der Nato auf eine bereits bestehende Bedrohung durch von Russland im Gebiet Kaliningrad stationierte Iskander-Raketen", sagte er. Dadurch werde Deutschland unmittelbar bedroht und potenziell die politische Handlungsfähigkeit eingeschränkt. "Insofern müssen wir die geplante Stationierung begrüßen."

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