EU prüft nach Gerichtsentscheid Condor-Beihilfen vertieft

29.07.2024 / 12:04 Uhr

FRANKFURT (Dow Jones)--Brüssel prüft, ob gewährte finanzielle Hilfen für die Fluggesellschaft Condor in Höhe von 321,2 Millionen Euro mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union vereinbar sind. Dies teilte die EU-Kommission mit.

Die Maßnahmen waren im Juli 2021 von der EU auf Basis der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen genehmigt worden, allerdings hatte das Gericht der Europäischen Union nach einer Klage des Wettbewerbers Ryanair die Entscheidung Anfang Mai für nichtig erklärt.

Condor war 2019 im Zuge der Insolvenz der damaligen Muttergesellschaft Thomas Cook insolvent gegangen. Mit den Beihilfen von 321,2 Milliarden Euro sollte die Charterfluggesellschaft wieder flott gemacht werden. Teil des Pakets war ein Teilschuldenerlass bei der bundeseigenen Bank KfW, eine Restrukturierung des übrigen Darlehens und ein Schuldenerlass für Zinsen.

Das Gericht entschied, dass die EU nicht geprüft habe, ob Deutschland für die Schuldenerlasse eine ausreichende Vergütung erhalte und ob ehemaligen Anteilseigner und Inhaber nachrangiger Schuldtitel ausreichend an der Umstrukturierung beteiligt wurden.

Nach dem Urteil des Gerichts wird die EU-Kommission die Umstrukturierungsmaßnahme nun weiter prüfen, erklärte sie jetzt.

Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

DJG/rio/uxd

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July 29, 2024 06:03 ET (10:03 GMT)

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