PTA-HV: Südwestdeutsche Salzwerke AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
07.04.2025 / 15:45 Uhr
Hauptversammlung gemäß -- 121 Abs. 4a AktG
Südwestdeutsche Salzwerke AG: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Heilbronn (pta000/07.04.2025/15:45 UTC+2)
Südwestdeutsche Salzwerke AG, Heilbronn
Wertpapierkennnummer 734660 ISIN: DE 000 734660 3
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der
am 23. Mai 2025 um 10.00 Uhr (MESZ) im Theodor-Heuss-Saal des Konzert- und Kongresszentrums "Harmonie", Allee 28 in 74072 Heilbronn,
stattfindenden 54. ordentlichen Hauptversammlung der Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft, Heilbronn.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Südwestdeutsche Salzwerke AG und des gebilligten Konzernabschlusses (IFRS) zum 31. Dezember 2024 sowie des zusammengefassten Lageberichts für die Südwestdeutsche Salzwerke AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 2024 sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Die vorgenannten Unterlagen stehen im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zur Verfügung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der Südwestdeutsche Salzwerke AG für das Geschäftsjahr 2024 von 20.008.844,84 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von 1,90 EUR je Stückaktie 19.964.250,00 EUR Gewinnvortrag 44.594,84 EUR Bilanzgewinn 20.008.844,84 EUR
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2024 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses, vor, die RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Jahres- und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.
Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts
Nach -- 162 AktG in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) haben Vorstand und Aufsichtsrat einen Vergütungsbericht zu erstellen und der Hauptversammlung gemäß -- 120a Abs. 4 AktG zur Billigung vorzulegen.
Der Vergütungsbericht wurde gemäß -- 162 Abs. 3 AktG vom Abschlussprüfer daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach -- 162 Abs. 1 und 2 AktG gemacht wurden. Der Vermerk über die Prüfung des Vergütungsberichts ist dem Vergütungsbericht beigefügt.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den nach -- 162 AktG erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2024 zu billigen.
Der Vergütungsbericht ist von der Einberufung der Hauptversammlung an über unsere Internetseite als gesonderter Teil des Geschäftsberichts unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich.
7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder (zugleich Billigung des Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder)
Gemäß -- 113 Abs. 3 AktG hat die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen, wobei ein die Vergütung bestätigender Beschluss zulässig ist. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat zuletzt am 21. Mai 2021 über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder beschlossen, sodass in der diesjährigen Hauptversammlung turnusgemäß eine erneute Beschlussfassung erforderlich ist. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist in -- 15 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Den Wortlaut der Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat gemäß -- 15 der Satzung in der aktuellen Fassung vom 7. Juni 2024 sowie eine nähere Beschreibung des hinter dieser Satzungsregelung stehenden Vergütungssystems für die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft finden Sie auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass die bestehende Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat weiterhin angemessen ist. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Vergütung - und damit auch das zugrundeliegende Vergütungssystem - für die Aufsichtsratsmitglieder zu bestätigen, wie sie in -- 15 der Satzung vorgesehen ist.
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
Das Aufsichtsratsmitglied Herr Wolf Theilacker hat sein Amt mit Wirkung zum 20. August 2024 niedergelegt. Mit Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24. Oktober 2024 wurde Herr Malte Höch befristet bis zur nächsten Hauptversammlung zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Sein Amt endet damit mit der Hauptversammlung am 23. Mai 2025.
Der Aufsichtsrat setzt sich nach ---- 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und ---- 1 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 1 DrittelbG i.V.m. -- 9 der Satzung aus acht Anteilseignervertretern und vier Arbeitnehmervertretern zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses, der Hauptversammlung vor, folgenden Kandidaten mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung in den Aufsichtsrat zu wählen:
Herrn Malte Höch, Stadtrat der Stadt Heilbronn, selbstständiger Rechtsanwalt, Heilbronn.
Die Amtszeit endet gemäß -- 10 Absatz 3 der Satzung der Südwestdeutsche Salzwerke AG mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2026 beschließt.
Herr Malte Höch bekleidet bei folgenden in- und ausländischen Gesellschaften Ämter in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Kontrollgremien:
_ SLK-Kliniken Heilbronn GmbH, Heilbronn, Mitglied des Aufsichtsrats _ Heilbronner Versorgungs GmbH, Heilbronn, Mitglied des Aufsichtsrats
Herr Malte Höch ist Stadtrat der Stadt Heilbronn und derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Im Übrigen bestehen nach Einschätzung des Aufsichtsrats zwischen dem vorgeschlagenen Kandidaten einerseits und den Gesellschaften des Konzerns der Südwestdeutsche Salzwerke AG, den Organen der Südwestdeutsche Salzwerke AG sowie einem wesentlich an der Südwestdeutsche Salzwerke AG beteiligten Aktionär andererseits keine persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen, deren Offenlegung gemäß der Empfehlung C.13 des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 empfohlen wird.
Den Lebenslauf des Kandidaten finden Sie über unsere Internetseite unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß -- 17 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung in Textform angemeldet und der Gesellschaft ihren Anteilsbesitz nachgewiesen haben. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss durch eine von dem depotführenden Institut in Textform erstellte und in deutscher oder englischer Sprache abgefasste Bescheinigung erfolgen. Er hat sich gemäß -- 123 Abs. 4 Satz 2 AktG auf den Geschäftsschluss des 22. Tages vor der Hauptversammlung, das ist der 1. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), (Nachweisstichtag) zu beziehen. Ein Nachweis gemäß -- 67c Abs. 3 AktG reicht aus. Hinsichtlich solcher Aktien, die zum Nachweisstichtag nicht bei einem depotführenden Institut verwahrt werden, kann die vorgenannte Bescheinigung auch von der Gesellschaft, von einem deutschen Notar sowie von einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut innerhalb der Europäischen Union ausgestellt werden.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft spätestens sechs Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 16. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), unter nachfolgender Adresse zugegangen sein:
Südwestdeutsche Salzwerke AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903 73907 oder per E-Mail unter: anmeldestelle@computershare.de
Alternativ steht für die Übermittlung über Intermediäre gemäß -- 67c AktG bis zu diesem Zeitpunkt auch folgende SWIFT-Adresse zur Verfügung:
SWIFT: CMDHDEMMXX Instruktionen gemäß ISO 200222; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes unter der vorstehend genannten (Swift-)Adresse werden den Aktionären Eintrittskarten sowie ein Vollmachts- und ein Vollmachts- und Weisungsformular für die Hauptversammlung nebst weiteren Erläuterungen zu diesen Formularen übersandt. Die Eintrittskarte gilt zugleich am Tag der Hauptversammlung als Fahrkarte im Verbundgebiet des Heilbronner Nahverkehrsverbunds (HNV). Das Vollmachts- und Weisungsformular nebst weiteren Erläuterungen dazu ist auch über die Internetseite zugänglich:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Um den rechtzeitigen Erhalt einer Eintrittskarte sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für den Zugang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Der Erhalt der Eintrittskarte ist keine Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts, sondern dient lediglich der leichteren organisatorischen Abwicklung.
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach der Anmeldung weiterhin frei verfügen. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat; Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts keine Bedeutung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch einen Intermediär (depotführende Bank), eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen.
Als Service bietet die Gesellschaft ihren Aktionären und deren Bevollmächtigten ferner an, dass sie sich nach Maßgabe erteilter Weisungen auch durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung vertreten lassen können. Die Stimmrechtsvertreter werden die Stimmrechte der Aktionäre entsprechend den ihnen erteilten Weisungen ausüben. Sie sind auch bei erteilter Vollmacht nur dann zur Stimmrechtsausübung befugt, soweit eine ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten vorliegt; zu Anträgen, zu denen es keine mit dieser Einladung bekannt gemachten Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat gibt, nehmen sie keine Weisungen entgegen.
Auch in allen Fällen der Bevollmächtigung bedarf es der ordnungsgemäßen Anmeldung durch den Aktionär oder den Bevollmächtigten; ferner ist auch in diesen Fällen der Nachweis des Anteilsbesitzes des Vollmachtgebers erforderlich.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen können für die Erteilung von Vollmachten an Intermediäre (also z.B. Kreditinstitute) und - soweit sie diesen gemäß -- 135 Abs. 8 AktG gleichgestellt sind -Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und Personen, die sich geschäftsmäßig gegenüber Aktionären zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung erbieten, und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den Genannten abzustimmen.
Die Erteilung von Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie der Widerruf oder die Änderung dieser Weisungen bedürfen der Textform.
Für die Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber den Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten stehen folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Südwestdeutsche Salzwerke AG c/o Computershare Operations Center 80249 München Telefax: +49 89 30903-73907 E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
Alternativ steht für die Übermittlung der Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Nachweises einer gegenüber dem Bevollmächtigten erklärten Bevollmächtigung und des Widerrufs von Vollmachten über Intermediäre gemäß -- 67c AktG auch folgende SWIFT-Adresse zur Verfügung:
SWIFT: CMDHDEMMXX Instruktionen gemäß ISO 200222; Autorisierung über SWIFT Relationship Management Application (RMA) erforderlich.
Am Tag der Hauptversammlung steht dafür ab 9.00 Uhr (MESZ) auch die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Konzert- und Kongresszentrum "Harmonie", Allee 28, 74072 Heilbronn, zur Verfügung.
Die Erteilung, der Widerruf sowie die Änderung von Weisungen gegenüber den Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind unter der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse nur bis zum 22. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), möglich, deren Übermittlung über Intermediäre gemäß -- 67c AktG bis zu diesem Zeitpunkt auch unter der vorgenannten SWIFT-Adresse; am Tag der Hauptversammlung selbst steht dafür ab 9.00 Uhr (MESZ) bis kurz vor Beginn der Abstimmungen lediglich die Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung im Konzert- und Kongresszentrum "Harmonie", Allee 28, 74072 Heilbronn, zur Verfügung.
Rechte der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von 500.000 EUR des Grundkapitals erreichen, können gemäß -- 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten. Es muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Hauptversammlung, also spätestens am 22. April 2025, 24.00 Uhr (MESZ), zugehen. Die Aktionäre haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf die Fristberechnung ist -- 121 Abs. 7 AktG entsprechend anzuwenden.
Rechte der Aktionäre: Gegenanträge / Wahlvorschläge von Aktionären
Aktionäre der Gesellschaft können der Gesellschaft gemäß -- 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge sind unter Angabe des Namens des Aktionärs an folgende Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse zu richten:
Südwestdeutsche Salzwerke AG Investor Relations Salzgrund 67 74076 Heilbronn Telefax: +49 7131 17 90 71 E-Mail: info@salzwerke.de
Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens am 8. Mai 2025, 24.00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse, Fax-Nummer bzw. E-Mail-Adresse eingegangenen ordnungsgemäßen Gegenanträge werden einschließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter nachfolgendem Link zugänglich gemacht:
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
Die Gesellschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet, einen Gegenantrag und dessen Begründung zugänglich zu machen. Dies ist der Fall,
-- soweit sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, -- wenn der Gegenantrag zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde, -- wenn die Begründung in wesentlichen Punkten offensichtlich falsche oder irreführende Angaben oder wenn sie Beleidigungen enthält, -- wenn ein auf denselben Sachverhalt gestützter Gegenantrag des Aktionärs bereits zu einer Hauptversammlung der Gesellschaft nach -- 125 AktG zugänglich gemacht worden ist, wenn derselbe Gegenantrag des Aktionärs mit wesentlich gleicher Begründung in den letzten fünf Jahren -- bereits zu mindestens zwei Hauptversammlungen der Gesellschaft nach -- 125 AktG zugänglich gemacht worden ist und in der Hauptversammlung weniger als der zwanzigste Teil des vertretenen Grundkapitals für ihn gestimmt hat, -- wenn der Aktionär zu erkennen gibt, dass er an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen wird, oder -- wenn der Aktionär in den letzten zwei Jahren in zwei Hauptversammlungen einen von ihm mitgeteilten Gegenantrag nicht gestellt hat oder nicht hat stellen lassen.
Die Begründung eines zulässigen Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Der Vorstand der Gesellschaft behält sich vor, Gegenanträge und ihre Begründungen zusammenzufassen, wenn mehrere Aktionäre zu demselben Gegenstand der Beschlussfassung Gegenanträge stellen.
Für den Vorschlag eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder von Aufsichtsratsmitgliedern gelten die vorstehenden Ausführungen sinngemäß (-- 127 AktG).
Die Gesellschaft ist über die vorgenannten, bei den Gegenanträgen aufgeführten Gründe hinaus nicht verpflichtet, Wahlvorschläge zugänglich zu machen, wenn diese nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und Wohnort des/der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatin enthalten. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie keine Angaben zu der Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten im Sinne von -- 125 Abs. 1 Satz 5 AktG enthalten.
Rechte der Aktionäre: Auskunftsrecht des Aktionärs
Jedem Aktionär der Gesellschaft ist gemäß -- 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 27.000.000,00 EUR und ist in 10.507.500 Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten eingeteilt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung
Die Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung, einschließlich der im Abschnitt Teilnahme an der Hauptversammlung erwähnten Formulare, können im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Dort werden nach Abschluss der Hauptversammlung auch die Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
UTC-Zeiten (Angaben gemäß Tabelle 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212)
Sämtliche Zeitangaben in der Einberufung sind in der für Deutschland maßgeblichen mitteleuropäischen Sommerzeit (MESZ) angegeben. Dies entspricht mit Blick auf die koordinierte Weltzeit (UTC) dem Verhältnis UTC = MESZ minus zwei Stunden.
Datenschutzinformationen für Aktionäre und Aktionärsvertreter gemäß Art. 13 DSGVO
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gelten seit dem 25. Mai 2018 neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Detaillierte Informationen, wie die Gesellschaft die persönlichen Daten ihrer Aktionäre und der Aktionärsvertreter verarbeitet und was nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen die Rechte der Aktionäre und Aktionärsvertreter sind, können im Internet unter
https://www.salzwerke.de/de/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden.
Heilbronn, im April 2025
Südwestdeutsche Salzwerke AG
Der Vorstand
(Ende)
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Aussender: Südwestdeutsche Salzwerke AG Salzgrund 67 74076 Heilbronn Deutschland Ansprechpartner: Südwestdeutsche Salzwerke Aktiengesellschaft E-Mail: corinna.kunz@salzwerke.de Website: www.salzwerke.de ISIN(s): DE0007346603 (Aktie) Börse(n): Regulierter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Frankfurt, München
[ source: https://www.pressetext.com/news/1744033500066 ]
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April 07, 2025 09:45 ET (13:45 GMT)
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