EQS-WpÜG: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Biotest AG; Bieter: Grifols Biotest Holdings GmbH

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31.03.2025 / 08:44 Uhr

EQS-WpÜG: Grifols Biotest Holdings GmbH / Angebot zum Erwerb 
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Biotest AG; Bieter: Grifols Biotest Holdings GmbH 
2025-03-31 / 08:43 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER 
WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE 
VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines 
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots 
gemäß § 10 Abs. 1 und 3 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 1 BörsG 
 
Bieterin: 
Grifols Biotest Holdings GmbH 
Colmarer Straße 22 
60528 Frankfurt am Main 
Germany 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main under HRB 128108 
 
Zielgesellschaft: 
Biotest Aktiengesellschaft 
Landsteinerstraße 5 
63303 Dreieich 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach am Main unter HRB 42396 
Stammaktien: ISIN: DE0005227201 / WKN: 522 720 
Vorzugsaktien: ISIN: DE0005227235 / WKN: 522 723 
 
Heute, am 31. März 2025, hat die Grifols Biotest Holdings GmbH (die "Bieterin") entschieden, den Aktionären der Biotest 
Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") anzubieten, im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots sämtliche 
nennwertlosen Inhaberstammaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005227201) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am 
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Biotest-Stammaktien") sowie sämtliche nennwert- und 
stimmrechtslosen Inhabervorzugsaktien der Gesellschaft (ISIN DE0005227235) mit einem rechnerisch anteiligen Betrag am 
Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Biotest-Vorzugsaktien" und zusammen mit den 
Biotest-Stammaktien die "Biotest-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung zu erwerben (das "Delistingangebot"). Die 
Bieterin beabsichtigt, vorbehaltlich der Bestimmung des gesetzlichen Mindestpreises, eine Gegenleistung in Höhe von 
EUR 43,00 je Biotest-Stammaktie und EUR 30,00 je Biotest-Vorzugsaktie anzubieten. 
Die Bieterin hat mit der Gesellschaft ebenfalls heute vereinbart, dass die Gesellschaft den Widerruf der Zulassung der 
Biotest-Aktien zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des 
regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse spätestens 
zehn (10) Arbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist des Delistingangebots beantragt sowie nach Wirksamwerden des 
Delistings alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung der Biotest-Aktien zum Handel im 
Freiverkehr der Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg/Hannover, München, Stuttgart und der Tradegate Exchange 
sowie jeder anderen Börse, die der Gesellschaft bekannt wird, zu beenden. 
Die Angebotsunterlage für das Delistingangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) 
und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen werden im Internet unter https://www.grifols.com/en/ 
biotest-acquisition-offer veröffentlicht. 
Wichtiger Hinweis 
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
Aktien der Zielgesellschaft. Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot 
betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der 
Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des 
Übernahmeangebots von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der 
Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem 
Übernahmeangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen 
enthalten werden. 
Das in dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die an der 
Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen ist, und unterliegt den für in der Bundesrepublik Deutschland 
börsennotierte Gesellschaften geltenden Veröffentlichungspflichten, Regeln und Praktiken, die sich in einigen 
wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika ("USA") und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. 
Diese Mitteilung wurde nach deutschem Stil und deutscher Praxis erstellt, um den Gesetzen der Bundesrepublik 
Deutschland und den Regeln der Frankfurter Wertpapierbörse zu entsprechen, und Aktionäre aus den USA und anderen 
Rechtsordnungen sollten diese Mitteilung vollständig lesen. Etwaige hier oder an anderer Stelle (einschließlich der 
Angebotsunterlage) enthaltene Finanzinformationen über die Bieterin oder die Zielgesellschaft wurden bzw. werden in 
Übereinstimmung mit den Bestimmungen, wie sie im Königreich Spanien bzw. in der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden 
sind, und nicht in Übereinstimmung mit den in den USA oder andernorts allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen 
erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich auf Unternehmen aus den 
USA oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen außerhalb des Königreichs Spanien bzw. der Bundesrepublik Deutschland 
beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den USA gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des Börsengesetzes der USA, 
vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen der Rule 14d-1 des Börsengesetzes der USA und im Übrigen in Übereinstimmung mit 
den Anforderungen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt. Aktionäre aus den USA sollten beachten, dass die 
Zielgesellschaft nicht an einer Börse in den USA notiert ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des Börsengesetzes 
der USA unterliegt und keine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) einreichen muss und dies 
auch nicht tut. 
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt 
ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist nach diesem auszulegen. Für Aktionäre aus den USA (oder 
aus anderen Jurisdiktionen außerhalb Deutschlands) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte und Ansprüche, die sich im 
Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach Bundeswertpapierrecht der USA (oder nach anderen Rechtsordnungen, 
die der jeweilige Aktionär gewöhnt ist) durchzusetzen, da die Bieterin und die Zielgesellschaft ihren Sitz außerhalb 
der USA (bzw. außerhalb der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) haben und ihre jeweiligen Organe und Geschäftsführer 
außerhalb der USA (bzw. außerhalb der Jurisdiktion des jeweiligen Aktionärs) ansässig sind. Es kann sein, dass es nicht 
möglich ist, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren vor einem 
nicht-amerikanischen Gericht wegen Verstößen gegen die Wertpapiergesetze der USA zu verklagen. Es ist möglicherweise 
auch nicht möglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines 
US-Gerichts zu unterwerfen. 
Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage oder anderer, 
mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender, Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der 
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums kann grundsätzlich auch zur Anwendung von 
Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums führen und in diesen anderen Rechtsordnungen rechtlichen 
Beschränkungen unterliegen. Diese Mitteilung, die Angebotsunterlage und andere, mit dem Übernahmeangebot im 
Zusammenhang stehende Unterlagen sind nicht dazu bestimmt und dürfen, unbeschadet der nach deutschem Recht 
vorgeschriebenen Veröffentlichungen im Internet, durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt 
oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin gestattet nicht die Versendung, 
Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik 
Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Daher dürfen 
depotführende Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Mitteilung, die Angebotsunterlage oder andere, mit dem 
Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende, Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der 
Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, 
es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Die 
Bieterin ist nicht verpflichtet dafür zu sorgen und übernimmt auch keine Haftung dafür, dass die Veröffentlichung, 
Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Mitteilung, der Angebotsunterlage und anderer mit dem Übernahmeangebot 
im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, den Mitgliedstaaten der Europäischen 
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums mit den jeweiligen lokalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. 
Das in dieser Mitteilung angekündigte Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen Aktionären der 
Zielgesellschaft nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage aufzuführenden Bestimmungen und der jeweils anwendbaren 
Rechtsvorschriften angenommen werden. Allerdings kann die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik 
Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums aufgrund örtlicher 
Vorschriften bestimmten rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Den Aktionären der Zielgesellschaft, die außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums in den 
Besitz der Angebotsunterlage gelangen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik 
Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums unterliegen und das 
Übernahmeangebot annehmen wollen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren 
und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der 
Bundesrepublik Deutschland, der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums nach den 
jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 
Frankfurt am Main, 31. März 2025 
Grifols Biotest Holdings GmbH 
Geschäftsführung 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2025-03-31 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime Standard), Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, 
              Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2108402 2025-03-31 CET/CEST

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March 31, 2025 02:44 ET (06:44 GMT)

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