EQS-CMS: Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

20.03.2025 / 19:33 Uhr

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Allianz SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 
596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Aktienrückkaufprogramm 2025 
Allianz SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 
2025-03-20 / 19:31 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
München, 20.03.2025 
Der Vorstand der Allianz SE hat am 27. Februar 2025 beschlossen, ein Aktienrückkaufprogramm in einem Volumen von bis zu 
Stück 30.000.000 Aktien der Allianz SE (ISIN: DE 000 840 400 5) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von 
bis zu EUR 2 Milliarden ("Aktienrückkaufprogramm 2025") durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel der 
Frankfurter Wertpapierbörse und bis zu drei multilaterale Handelssysteme (CBOE DXE, Aquis-EU, Turquoise EU) beginnt am 
21. März 2025 und erfolgt innerhalb des Zeitraums bis zum 31. Dezember 2025. Die zurückgekauften Aktien der Allianz SE 
werden eingezogen. 
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 wird auf der Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der 
Allianz SE vom 8. Mai 2024 durchgeführt. Danach ist die Allianz SE ermächtigt, bis zum 7. Mai 2029 eigene Aktien bis zu 
insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Allianz SE zu 
erwerben. Erfolgt der Erwerb der Aktien der Allianz SE über die Börse oder multilaterale Handelssysteme, darf der 
gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den am Börsenhandelstag in Frankfurt am Main durch die 
Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) um nicht mehr als 10% 
überschreiten und um nicht mehr als 10% unterschreiten. 
Der Erwerb eigener Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2025 erfolgt unter Beauftragung eines oder mehrerer 
Kreditinstitute. Sofern Aktien der Allianz SE während eines geschlossenen Zeitraums im Sinne von Art. 19 Abs. 11 der 
Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 oder während eines Zeitraums 
zurückgekauft werden sollen, in dem die Allianz SE beschlossen hat, die Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß 
Art. 17 Abs. 4 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 
aufzuschieben, wird die Allianz SE ein Kreditinstitut mit der Abwicklung solcher Rückkäufe beauftragen, welches seine 
Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Allianz SE entsprechend Art. 4 Abs. 2 lit. b) der 
Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 unabhängig und unbeeinflusst von der Allianz SE 
trifft. Die Allianz SE wird insoweit keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Kreditinstituts nehmen. 
Die Allianz SE wird den Erwerb im Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und 
des Rates vom 16. April 2014 sowie den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 
8. März 2016 und auf Grundlage der zuvor genannten Ermächtigung der Hauptversammlung der Allianz SE vom 8. Mai 2024 
durchführen. Sofern die Allianz SE ein oder mehrere Kreditinstitute mit dem Erwerb von Aktien der Allianz SE 
beauftragt, wird die Allianz SE auch diese entsprechend verpflichten. 
Die Aktien der Allianz SE werden zu Marktpreisen im Einklang mit den Handelsbedingungen gemäß Art. 3 der Delegierten 
Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erworben. Insbesondere werden die Aktien der Allianz SE nicht 
zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über 
dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber 
hinaus wird die Allianz SE an einem Handelstag nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf 
dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf 
Basis des durchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin. 
Das Aktienrückkaufprogramm 2025 kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit ausgesetzt und auch wieder 
aufgenommen werden. 
Unabhängig von dem Aktienrückkaufprogramm 2025 haben Gesellschaften der Allianz-Gruppe die Möglichkeit, eigene Aktien 
oder Derivate auf eigene Aktien u.a. für das Belegschaftsaktienprogramm der Allianz ("Employee Share Purchase Plan 
(ESPP)") und zur Absicherung von Wertsteigerungsrechten aus dem Programm "Allianz Equity Incentive (AEI)" zu erwerben. 
Die Vorgaben der von der Hauptversammlung der Allianz SE am 8. Mai 2024 beschlossenen Ermächtigung werden dabei 
eingehalten. 
Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm 2025 zusammenhängenden Geschäften werden spätestens am Ende des 
siebten Handelstages nach dem Tag der Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter Form sowie in aggregierter Form 
angemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Allianz SE die bekanntgegebenen Geschäfte in aggregierter Form auf 
ihrer Website (www.allianz.com) im Bereich "Investor Relations" veröffentlichen und dafür sorgen, dass die 
Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben. 
 
 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
2025-03-20 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
=---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 
Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Allianz SE 
              Koeniginstr. 28 
              80802 Muenchen 
              Deutschland 
Internet:     www.allianz.com 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
=------------ 

2103108 2025-03-20 CET/CEST

Bildlink: https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=2103108&application_name=news&site_id=dow_jones%7e%7e%7ef1066a31-ca00-4e1a-b0a4-374bd7d0face

(END) Dow Jones Newswires

March 20, 2025 14:32 ET (18:32 GMT)

zur Übersicht mit allen Meldungen

ein Service von
DOW JONES

Copyright © 2025 Tradegate Exchange GmbH
Bitte beachten Sie das Regelwerk

DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sind eingetragene Markenzeichen der ISS STOXX Index GmbH
EURO STOXX®-Werte bezeichnet Werte der Marke „EURO STOXX“ der STOXX Limited und/oder ihrer Lizenzgeber
TRADEGATE® ist eine eingetragene Marke der Tradegate AG

Kurse in EUR; Fremdwährungsanleihen in der jeweiligen Währung
Zeitangaben in CET (UTC+1)