EQS-WpÜG: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Westag AG; Bieter: Broadview Industries AG

20.03.2025 / 11:26 Uhr

EQS-WpÜG: Broadview Industries AG / Angebot zum Erwerb 
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Westag AG; Bieter: Broadview Industries AG 
2025-03-20 / 11:24 CET/CEST 
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich. 
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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, 
VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, 
VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE. 
 
 
Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des 
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG) 
 
 
 
Bieterin: 
Broadview Industries AG 
Hellweg 15 
33378 Rheda-Wiedenbrück 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83410 
 
Zielgesellschaft: 
Westag AG 
Hellweg 15 
33378 Rheda-Wiedenbrück 
Deutschland 
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5565 
 
ISIN: 
Stammaktien DE0007775207 (WKN: 777520) 
Vorzugsaktien DE0007775231 (WKN: 777523) 
 
Die Broadview Industries AG ("Bieterin"), eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Broadview Holding B.V. mit 
Sitz in 's-Hertogenbosch, Niederlande, hat heute beschlossen, den Aktionären der Westag AG ("Westag") im Wege eines 
öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin 
gehaltene auf den Inhaber lautende Stammaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 2,56 
je Aktie ("WAG-Stammaktien") und auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil am 
Grundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Vorzugsaktien" und zusammen mit den WAG-Stammaktien die "WAG-Aktien") zu 
erwerben. Die Bieterin beabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie und in Höhe von 
EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit WAG-Stammaktien im Umfang von ca. 54,91% des 
Grundkapitals und Westag-Vorzugsaktien im Umfang von ca. 21,88% des Grundkapitals der Westag AG, dies entspricht 
WAG-Aktien im Umfang von insgesamt ca. 76,79% des Grundkapitals und ca. 85,96% der Stimmrechte an der Westag. 
Bei der Festlegung des Angebotspreises hat die Bieterin berücksichtigt, dass der Vollzug des Delisting-Angebots vor der 
nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Westag erfolgen wird. Auch die Aktionäre der Westag, die das 
Delisting-Angebot annehmen, sollen von der für das Geschäftsjahr 2024 zu zahlenden Dividende profitieren, die 
voraussichtlich 0,90 EUR je WAG-Stammaktie und 0,96 EUR je WAG-Vorzugsaktie betragen wird. Daher beinhaltet der oben 
genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,90 und der oben 
genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,96. 
Die Bieterin hat mit der Westag am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen und unter üblichen 
Vorbehalten vereinbart, dass die Westag unverzüglich nach Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme, spätestens 
jedoch vor Ende der Annahmefrist, den Widerruf der Zulassung der WAG-Aktien zum Handel im regulierten Markt der 
Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen 
unternimmt, um die Einbeziehung der WAG-Aktien in den Freiverkehr zu beenden. 
Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten. 
Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) 
und weitere Informationen zum Delisting-Angebot werden im Internet unter www.broadview-angebot.de veröffentlicht und 
verfügbar sein. 
Wichtige Informationen: 
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von 
WAG-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebot betreffende 
Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 
die Veröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bedingungen 
des Delisting-Angebots von den hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern 
und Inhabern von WAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebot 
zusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten 
werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen 
Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch 
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internet unter 
www.broadview-angebot.com veröffentlicht. 
Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, 
insbesondere des Börsengesetzes (BörsG), des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter 
wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitende Delisting- oder 
Übernahmeangebote durchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen 
anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) 
durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von 
Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht, 
veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Westag-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die 
Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von 
Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und 
gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Angebot, weder 
direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige 
nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht 
oder anderweitig verbreitet werden, in der das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Recht untersagt 
wäre. 
Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere Westag-Aktien außerhalb des 
Delisting-Angebots direkt oder indirekt über die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass die 
anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der 
Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten 
Gegenleistung entspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden 
Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden WAG-Aktien und der 
gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der 
Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung 
erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen 
Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse Düsseldorf zugelassen sind und unterliegt 
den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland 
für börsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichen Aspekten von denen in den Vereinigten Staaten 
von Amerika und anderen Rechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxis verfasst, 
um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, 
enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Westag beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der 
Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten von 
Amerika allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mit 
Finanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen 
als der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nach 
Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der im Rahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und 
auf Grundlage der sog. Tier I-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes, welche es einem Bieter 
ermöglicht, bestimmte materielle und verfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oder 
Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den 
Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und im Übrigen in 
Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten 
Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die Westag nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörse 
gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei der 
US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss. 
Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegt 
ausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den 
Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und 
Ansprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes 
(oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die Westag sich außerhalb der Vereinigten 
Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte 
und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der der 
Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und 
Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist 
möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines 
US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen. 
Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die 
Worte "beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen 
oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche 
zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und 
Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren 
zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder 
der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, 
von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr 
gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in 
der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es 
kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten 
oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach 
Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlage ändern werden. 
Düsseldorf, 20. März 2025 
Broadview Industries AG 
Ende der WpÜG-Mitteilung 
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2025-03-20 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Börsen:       Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, 
              Hamburg, Stuttgart, München, Tradegate Exchange 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2103780 2025-03-20 CET/CEST

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March 20, 2025 06:25 ET (10:25 GMT)

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