Bundesbank schlägt Reform der Schuldenbremse vor
04.03.2025 / 15:01 Uhr
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Deutsche Bundesbank hat eine Reform der so genannten Schuldenbremse vorgeschlagen, die dem Staat eine höhere Nettokreditaufnahme ermöglichen würde. Demnach könnte die Nettokreditaufnahme 1,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, wenn die Schuldenquote niedriger als 60 Prozent des BIP ist, und 0,9 Prozent des BIP bei einer Schuldenquote über 60 Prozent.
Die Bundesbank begründet ihren Vorschlag unter anderem mit der Notwendigkeit höherer öffentlicher Investitionen in Infrastruktur sowie Verteidigung und verweist auf veränderte EU-Fiskalregeln. "Es besteht breite Einigkeit, dass Deutschland mehr in seinen öffentlichen Kapitalstock, wie die Infrastruktur und Verteidigung investieren muss", heißt es in dem Papier.
Die vorgeschlagenen Werte würden dafür sorgen, dass eine Schuldenquote über 60 Prozent auch bei vergleichsweise schwachem Wachstum wieder unter die 60-Prozent-Marke sinke. Sie wirkten dann stabilisierend, heißt es weiter. Die Bundesbank schätzt derzeit das reale Potenzialwachstum mittelfristig auf nur noch 0,4 Prozent. Bei einem Deflator von 2 Prozent stabilisiere eine auf 1,4 Prozent begrenzte Quote für die strukturelle Nettokreditaufnahme damit die Schuldenquote knapp unter 60 Prozent.
Nach Aussage der Bundesbank orientieren sich die Werte zugleich an den neuen EU-Regeln, deren Vorgaben aber nicht genau abschätzbar seien und damit Nachsteuerungsbedarf erfordern können. Die Bundesbank tritt traditionell für gesunde Staatsfinanzen ein, weil diese eine Voraussetzung für eine unabhängige Geldpolitik seien. Deutschland gehört im Euroraum zu den Ländern mit den niedrigsten Haushaltsdefiziten und der geringsten Verschuldung.
Die Bundesbank plädiert dafür, den Investitionsbegriff nicht zu weit zu fassen und auf Sachinvestitionen zu beschränken. Einbezogen werden sollten dabei aber nicht nur die Kernhaushalte, sondern auch "ausgelagerte Einheiten", die etwa die Schienennetze bezahlten. "Hingegen sollten Investitionszuschüsse an Unternehmen aus der Privatwirtschaft nicht über die Investitionskomponente finanziert werden dürfen."
Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com
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