EQS-Adhoc: Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren

03.03.2025 / 18:05 Uhr

EQS-Ad-hoc: Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung 
Fresenius SE & Co. KGaA: Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von 
derzeit rund 32,2 % auf nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren 
2025-03-03 / 18:03 CET/CEST 
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Fresenius kündigt hiermit die Absicht an, ihren Anteil an der Fresenius Medical Care AG von derzeit rund 32,2 % auf 
nicht weniger als 25 % plus eine Aktie zu reduzieren 
 
Der Vorstand der Fresenius Management SE, der persönlich haftenden Gesellschafterin der Fresenius SE & Co. KGaA, hat 
heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die derzeitige Beteiligung von Fresenius an der Fresenius Medical 
Care AG ("FME") zu reduzieren. 
 
Fresenius beabsichtigt, ungefähr 10,5 Mio. Aktien, das entspricht ungefähr 3,6% des ausgegebenen Grundkapitals der FME, 
im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens zu veräußern. Darüber hinaus beabsichtigt Fresenius, Anleihen mit 
Umtauschrecht in Aktien der FME zu begeben, wobei ungefähr 10,5 Mio. FME-Aktien zugrunde liegen, was ungefähr 3,6% des 
ausgegebenen Grundkapitals der FME entspricht. Das endgültige Volumen der jeweiligen Instrumente wird nach Abschluss 
des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Fresenius wird nicht weniger als 25 % plus eine Aktie an FME behalten. 
 
Fresenius wird die Erlöse im Rahmen der #FutureFresenius-Strategie und den erklärten Prioritäten der Kapitalallokation 
von Fresenius verwenden, einschließlich der weiteren Stärkung der Bilanz, der Reduzierung des Verschuldungsgrads sowie 
der Erzielung von langfristigem Wachstum und Steigerung des Unternehmenswertes. 
 
Fresenius bleibt auch nach Abschluss dieser Transaktion der mit Abstand größte Aktionär der FME und wird den Vorstand 
der FME als Aktionär und über die beiden Vertreter von Fresenius im Aufsichtsrat der FME weiterhin tatkräftig 
unterstützen. 
 
 
WICHTIGE HINWEISE 
 
Diese Bekanntmachung ist eine Anzeige und kein Prospekt und kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in oder nach 
irgendeiner Rechtsordnung, einschließlich der Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Japan, Südafrika oder 
irgendeiner Rechtsordnung, in der Angebote oder Verkäufe der Wertpapiere nach geltendem Recht verboten wären. Weder 
diese Bekanntmachung noch irgendetwas in ihr darf als Grundlage für ein Angebot oder eine Verpflichtung in irgendeiner 
Rechtsordnung dienen oder als Grundlage für ein solches Angebot oder eine solche Verpflichtung dienen. 
 
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den 
Vereinigten Staaten dar. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß dem U.S. Securities Act von 
1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten weder 
angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert, es liegt eine Befreiung von den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die nicht den 
Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Es wird kein öffentliches Angebot der hierin beschriebenen 
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten oder anderswo geben, und falls sie angeboten werden, werden diese Wertpapiere 
nur (i) außerhalb der Vereinigten Staaten in "Offshore-Transaktionen" gemäß Regulation S des Securities Act und/oder 
(ii) in den Vereinigten Staaten an "qualifizierte institutionelle Käufer" (gemäß der Definition in Rule 144A des 
Securities Act) im Rahmen von Transaktionen angeboten und verkauft, die von den Registrierungsanforderungen des 
Securities Act ausgenommen sind. 
 
Dieses Dokument und das Angebot sind in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein " 
Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich nur an Personen gerichtet, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der 
EU-Prospektverordnung oder der UK-Prospektverordnung sind ("qualifizierte Anleger"), und richten sich an diese. Jede 
Person in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich, die die hierin beschriebenen Wertpapiere erstmalig 
erwirbt oder der solche Wertpapiere angeboten werden, und, soweit zutreffend, alle Fonds, in deren Namen diese Person 
die Anleihen erwirbt und die in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich ansässig sind, gelten als 
zugesichert, anerkannt und einverstanden, dass sie ein qualifizierter Anleger ist. 
 
Darüber hinaus wird dieses Dokument im Vereinigten Königreich nur an (i) Personen, die über berufliche Erfahrung mit 
Investitionen verfügen, die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 
2005 in seiner geänderten Fassung (die "Order") fallen, (ii) vermögende Personen, die unter Artikel 49(2) der Order 
fallen, und (iii) Personen, an die es anderweitig rechtmäßig verteilt oder gerichtet werden kann, verteilt bzw. 
gerichtet (alle diese Personen zusammen werden als "relevante Personen" bezeichnet) und ist nur an diese gerichtet. Die 
Wertpapiere sind nur für relevante Personen verfügbar, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur 
Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerb dieser Wertpapiere wird nur mit relevanten Personen geschlossen. 
Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf der Grundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts 
handeln oder darauf vertrauen. 
 
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen nur als Hintergrundinformationen und erheben keinen 
Anspruch auf Vollständigkeit. Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen sowie deren Richtigkeit und 
Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot der hier genannten Wertpapiere 
wird kein Prospekt erstellt. Die Wertpapiere, auf die hierin Bezug genommen wird, dürfen in keiner Rechtsordnung unter 
Umständen öffentlich angeboten werden, die die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder Angebotsdokuments in 
Bezug auf die hierin genannten Wertpapiere in einer solchen Rechtsordnung erfordern würden. 
 
Diese Bekanntmachung kann Aussagen enthalten, die "zukunftsgerichtete Aussagen" sind oder als solche angesehen werden 
können. Diese zukunftsgerichteten Aussagen sind an der Verwendung zukunftsgerichteter Terminologie erkennbar, 
einschließlich der Begriffe "glaubt", "schätzt", "plant", "projiziert", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", 
"kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andere Abwandlungen oder vergleichbare Terminologie, oder 
an der Erörterung von Strategien, Plänen, Zielsetzungen, Zielen, zukünftigen Ereignissen oder Absichten. 
Zukunftsgerichtete Aussagen können und werden oft erheblich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Alle 
zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die gegenwärtige Auffassung des Unternehmens in Bezug auf zukünftige Ereignisse 
wider und unterliegen Risiken in Bezug auf zukünftige Ereignisse sowie anderen Risiken, Ungewissheiten und Annahmen in 
Bezug auf seine Geschäftstätigkeit, Betriebsergebnisse, Finanzlage, Liquidität, Aussichten, Wachstum oder Strategien. 
Zukunftsgerichtete Aussagen gelten nur an dem Tag, an dem sie gemacht werden. 
 
Die Gesellschaft und ihre verbundenen Unternehmen lehnen ausdrücklich jegliche Verpflichtung oder Zusage ab, die in 
dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, zu überprüfen oder zu korrigieren, sei es 
aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Entwicklungen oder aus anderen Gründen. 
 
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für 
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 
2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID 
II-Produktüberwachungsanforderungen") und (d) dem FCA-Handbuch Produktintervention und Produktführungs-Quellbuch (die " 
UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, 
Vertrag oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen und der 
UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren 
hinsichtlich der Anleihen durchgeführt, das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Anleihen sind 
ausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II und der UK MiFIR 
Produktüberwachungsanforderungen; und (ii) für den Vertrieb der Anleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle 
Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen, die beabsichtigen, die Anleihen anzubieten, zu verkaufen 
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein 
Vertreiber, der MiFID II oder UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungen unterliegt, ist jedoch dafür verantwortlich, 
eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Anleihen vorzunehmen (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der 
Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden 
eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der 
Anleihen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf 
hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der 
MiFID II oder der UK MiFIR Produktüberwachungsanforderungendarstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder 
eine Gruppe von Anlegern, in die Anleihen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige Maßnahmen in Bezug auf diese zu 
ergreifen. 
 
Die Anleihen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder der UK angeboten, 
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder 
anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die 
(i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der 
Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser 
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in 
der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der UK als 
anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and 
Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der 
Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 
2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht gültig 
ist, gelten würde. 
 
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die " 
EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der 
Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass 
das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß 
der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist. 
 
Eine Entscheidung zum Kauf der hier beschriebenen Wertpapiere sollte nur auf der Grundlage einer unabhängigen Prüfung 
der öffentlich verfügbaren Informationen des Unternehmens durch einen potenziellen Anleger getroffen werden. Weder die 
Joint Bookrunner noch der Co-Lead Manager noch eines ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen oder einer ihrer 
jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Vertreter übernehmen irgendeine Haftung, die 
sich aus der Verwendung dieser Bekanntmachung oder der öffentlich zugänglichen Informationen des Unternehmens ergibt, 
noch geben sie eine Zusicherung hinsichtlich der Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Bekanntmachung. 
 
Niemand kann oder sollte sich zu irgendeinem Zweck auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen oder auf 
deren Vollständigkeit, Genauigkeit oder Fairness verlassen. Die Informationen in dieser Mitteilung können sich ändern. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  Fresenius SE & Co. KGaA 
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Telefon:      +49 (0)6172 608-2485 
Fax:          +49 (0)6172 608-2488 
E-Mail:       ir-fre@fresenius.com 
Internet:     www.fresenius.com 
ISIN:         DE0005785604 
WKN:          578560 
Indizes:      DAX 
Börsen:       Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Hamburg, 
              Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg 
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