DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel

27.02.2025 / 12:37 Uhr

DocMorris AG / Schlagwort(e): Rechtssache 
DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel 
2025-02-27 / 12:36 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
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Frauenfeld, 27. Februar 2025 
Medienmitteilung 
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR 
EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel 
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) in der 
Rechtssache C-517/23 / Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezug 
verschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. Aus Sicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten 
jedoch Werbeaktionen verbieten, die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch für 
nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können. Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für 
Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC) bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über die Revision 
der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen der Digitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland 
weiterhin nutzen. 
Hintergrund der Rechtssache 
Die AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl an Verbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen 
sie als Verstoss gegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016 entschied der EuGH jedoch, dass 
eine starre Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH, Rs. 148/15 - 
«Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhin auf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall 
dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. 
Kontakt für Analysten und Investoren 
Dr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & Sustainability 
E-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10 
Kontakt für Medien 
Torben Bonnke, Director Communications 
E-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1 
Agenda 
13. März 2025    Jahresergebnis 2024 und Ausblick 2025 (Conference Call/Webcast) 
10. April 2025   Q1/2025 Trading Update 
8. Mai 2025      Ordentliche Generalversammlung, Zürich 
19. August 2025  Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast) 
16. Oktober 2025 Q3/2025 Trading Update 

DocMorris Die Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den Bereichen Online-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mit starken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Belieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisierten Logistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27 Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt das Unternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- und Pflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen. Sie verfolgt da-mit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugal und der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen unter corporate.docmorris.com.

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  DocMorris AG 
              Walzmühlestrasse 49 
              8500 Frauenfeld 
              Schweiz 
ISIN:         CH0042615283 
Börsen:       SIX Swiss Exchange 
EQS News ID:  2092779 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2092779 2025-02-27 CET/CEST

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