EQS-Adhoc: LEG Immobilien SE: LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von

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28.11.2024 / 14:30 Uhr

EQS-Ad-hoc: LEG Immobilien SE / Schlagwort(e): Sonstiges/Sonstiges 
LEG Immobilien SE: LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer 
Laufzeit bis 2030 durch die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von 
2024-11-28 / 14:29 CET/CEST 
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News 
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DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON 
AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER 
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DAR. 
 
LEG gibt die erfolgreiche Aufstockung der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis 2030 durch 
die Begebung neuer Schuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von weiteren EUR 200 Mio. bekannt 
 Düsseldorf, 28. November 2024 - LEG Immobilien SE ("LEG" oder die "Gesellschaft") gibt die erfolgreiche Platzierung 
(Aufstockung) von neuen, garantierten, nicht nachrangigen und unbesicherten Wandelschuldverschreibungen mit einer 
Laufzeit bis 2030, ISIN DE000A3L21D1, im Gesamtnennbetrag von EUR 200 Mio. (die "Neuen Schuldverschreibungen") bekannt. 
 
Die Neuen Schuldverschreibungen werden von LEG Properties B.V. (die "Emittentin"), einer hundertprozentigen 
niederländischen Tochtergesellschaft von LEG, begeben, von LEG garantiert und können in 1,75 Mio. neue Aktien und/oder 
Stammaktien der Gesellschaft (die "Aktien") umgewandelt werden, was ungefähr 2,3 % des derzeit ausgegebenen 
Grundkapitals der Gesellschaft entspricht. Die Bezugsrechte der Aktionäre der Gesellschaft wurden ausgeschlossen. 
 
Die Neuen Schuldverschreibungen werden mit den gleichen Konditionen (mit Ausnahme des Valutatags und des 
Emissionspreises) wie die von der Emittentin am 4. September 2024 im Volumen von EUR 500 Mio. begebenen 
Wandelschuldverschreibungen (die "Bestehenden Schuldverschreibungen") ausgegeben und bilden ab dem Valutatag der Neuen 
Schuldverschreibungen mit den Bestehenden Schuldverschreibungen eine einheitliche Gesamtemission (die Neuen 
Schuldverschreibungen und die Bestehenden Schuldverschreibungen zusammen die "Schuldverschreibungen"). 
 
Der finale Emissionspreis der Neuen Schuldverschreibungen beträgt 103,80664 % ihres Nennbetrags. Zusätzlich erhält die 
Emittentin am Valutatag der Neuen Schuldverschreibungen die aufgelaufenen Zinsen in Bezug auf die Neuen 
Schuldverschreibungen für die Periode vom 4. September 2024 (einschließlich) bis zum Valutatag der Neuen 
Schuldverschreibung (ausschließlich). 
 
Im Rahmen einer Privatplatzierung wurden die Neuen Schuldverschreibungen ausschließlich institutionellen Anlegern in 
bestimmten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten angeboten. 
 
Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 5. Dezember 2024 sein. 
 
LEG beabsichtigt, die Neuen Schuldverschreibungen in die Notierung der Bestehenden Schuldverschreibungen im Freiverkehr 
an der Frankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen. 
 
Um das Angebot zu ermöglichen, haben die Joint Global Coordinators für Zwecke des Angebots der Neuen 
Schuldverschreibungen die 90-tägige Lock-up-Periode aufgehoben, welche im Zusammenhang mit der Ausgabe der Bestehenden 
Schuldverschreibungen durch die LEG im August 2024 vereinbart wurde. Als Teil des Angebots haben sich die Emittentin 
und die Gesellschaft gegenüber den Joint Global Coordinators zu einer 90-tägigen Lock-up-Periode verpflichtet, 
vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators. 
 
Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Neuen Schuldverschreibungen zur Refinanzierung von 
Verbindlichkeiten und für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden. 
 
 
Kontakt: 
Frank Kopfinger, CFA 
Head of Investor Relations & Strategy 
Tel. +49 2 11 / 45 68 550 
Mob. +49 1 72 / 173 9339 
 
 
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WICHTIGER HINWEIS 
 
Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch 
indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, 
Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig 
sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder 
Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle 
Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche 
Beschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und 
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von 
Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen die 
Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht 
genehmigt. 
 
Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die " 
EU-Prospektverordnung") bzw. der Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal) Act 2018 
(die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie 
stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von 
jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, 
Japan, Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen 
zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten 
wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots 
oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im 
Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Neuen Schuldverschreibungen, die in diesem 
Zusammenhang gestellte Garantie und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden 
auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") 
registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der 
Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, 
verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt 
eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die 
in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der 
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten 
Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen 
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder 
empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt 
oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf 
oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung 
durchgeführt. 
 
Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise 
vertraut werden. Im Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur 
Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen 
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots 
zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung erfolgen, wenn dies 
die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere 
erfordern würde. 
 
In der UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger" im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche 
entweder (i) professionelle Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial 
Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die "Order") sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) 
bis (d) der Order (vermögende Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii) fallenden 
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten 
Personen sind, nicht verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem Dokument beschriebenen 
Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen 
getätigt. 
 
In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene 
Platzierung und Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren 
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der EU-Prospektverordnung sind. 
 
Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für 
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 
2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die "MiFID 
II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag 
oder sonstigen Gründen), der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich 
unterliegen würde, wurde ein Produktgenehmigungsverfahren hinsichtlich der Neuen Schuldverschreibungen durchgeführt, 
das Folgendes festgestellt hat: (i) der Zielmarkt für die Neuen Schuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete 
Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den Vertrieb der Neuen 
Schuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle 
Personen, die beabsichtigen, die Neuen Schuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen oder zu empfehlen (nachfolgend, " 
Vertreiber"), sollten die Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger Vertreiber ist 
jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung in Bezug auf die Neuen Schuldverschreibungen vorzunehmen 
(entweder durch Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und geeignete Vertriebskanäle zu 
bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen 
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der Neuen Schuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien 
nicht berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen, dass die Zielmarktbewertung weder (a) 
eine Bewertung der Eignung oder Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine Empfehlung an einen 
Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Neuen Schuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige 
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen. 
 
Die Neuen Schuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder 
der UK angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht angeboten, 
verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine 
Person, die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist; und/oder (ii) Kunde im Sinne 
der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern 
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und 
(b) in der UK, eine Person, die (i) Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA in der 
UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services 
and Markets Act 2000 (nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung 
der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von 
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist, gelten würde. 
 
Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (die " 
EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares Recht 
gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der 
Neuen Schuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es 
auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der Neuen Schuldverschreibungen an 
Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist. 
 
Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum 
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer Rechtsordnung zu 
ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen, die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind 
verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. 
 
Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich der Platzierung von Wertpapieren noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger sollten einen 
professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, 
Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist. 
 
Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwartete 
zukünftige Leistung der Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese zukunftsgerichteten Aussagen 
können durch die Verwendung von zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt ab", 
"plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt", "antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", 
"würde", "könnte" oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren Begriffen. Diese 
zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen 
basieren auf den aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der Gesellschaft und beinhalten 
erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen 
Ergebnisse, Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oder implizierten 
abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse verstanden 
werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle 
hierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir übernehmen keine 
Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen, zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu 
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu 
korrigieren, die nach dem Datum dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer Informationen, 
zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher 
zukunftsgerichteten Aussagen und Annahmen. 
 
Die Joint Global Coordinators werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich für die Gesellschaft und niemanden 
sonst tätig. Sie betrachten keine anderen Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber 
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden 
gewährt wird, noch für die Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser Mitteilung oder 
jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird. 
 
Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint Global Coordinators und mit ihnen verbundene 
Unternehmen einen Teil der Neuen Schuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien als Hauptposition 
erwerben und in dieser Eigenschaft solche Neuen Schuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der 
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang mit dem Angebot oder anderweitig für 
eigene Rechnung halten, kaufen, verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint Global 
Coordinators und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen (einschließlich Swaps, Optionsscheine 
oder Differenzkontrakte) mit Anlegern abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Global Coordinators und mit ihnen 
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Neuen Schuldverschreibungen, Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder 
Derivatpositionen in solchen Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Global Coordinators und 
ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, 
es sei denn, sie sind dazu gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet. 
 
Weder die Joint Global Coordinators noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen 
Unternehmen, Berater oder Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben eine Zusicherung 
oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in 
dieser Mitteilung enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung ausgelassen wurden) oder 
sonstiger Informationen in Bezug auf die Emittentin ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften, 
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder elektronischer Form vorliegen, und unabhängig 
davon, wie sie übermittelt oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus der Verwendung 
dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in Verbindung damit ergeben. 
Kontakt: 
Frank Kopfinger 
Head of Investor Relations & Strategy 
Tel. +49 (0)211/4568-550 
Mob. +49 (0)1721739339 
 
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2024-11-28 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten 
und Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter https://eqs-news.com 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  LEG Immobilien SE 
              Flughafenstraße 99 
              40474 Düsseldorf 
              Deutschland 
Telefon:      +49 (0) 211 / 4568 - 0 
Fax:          +49 (0) 211 / 4568 - 22 204 
E-Mail:       ir@leg-se.com 
Internet:     www.leg-se.com 
ISIN:         DE000LEG1110 
WKN:          LEG111 
Indizes:      MDAX 
Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, 
              Stuttgart (Freiverkehr Plus), Tradegate Exchange 
EQS News ID:  2040601 
 
Ende der Mitteilung  EQS News-Service 
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2040601 2024-11-28 CET/CEST

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November 28, 2024 08:30 ET (13:30 GMT)

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